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Mobilitätsbeiträge
Pendeln zum neuen Arbeitsort
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Ihre geographische Mobilität. Wenn Sie zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ausserhalb Ihrer Wohnortsregion eine feste Stelle angenommen haben, kann die finanzielle Einbusse, die durch Ihre höhere Mobilitätsbereitschaft entsteht, mit Mitteln der ALV ausgeglichen werden.
Mobilitätsbeiträge umfassen „Pendlerkostenbeiträge“ (Peko) und „Wochenaufenthalterbeiträge“ (Woko).
Die Peko können Sie während höchstens 6 Monaten erhalten, wenn Sie ausserhalb Ihrer Wohnortsregion eine Stelle angenommen haben. Peko decken die Fahrkosten, die im Vergleich zur letzten Anstellung zusätzlich für das tägliche Pendeln zwischen dem Wohnort und dem neuen Arbeitsort entstehen.
Die Woko können Sie während höchstens 6 Monaten erhalten, wenn Sie von Ihrem neuen Arbeitsort nicht täglich an Ihren Wohnort zurückkehren können. Woko decken die Mehrkosten, die im Vergleich zur letzten Anstellung entstehen. Woko setzen sich zusammen aus einer Pauschale für die auswärtige Unterkunft und den Mehrkosten für die Verpflegung sowie aus dem Ersatz der nachgewiesenen Kosten für eine Fahrt pro Woche vom Wohnort an den Arbeitsort (im Inland) und zurück.
Formular Mobilitätsbeiträge
Gesuch Pendlerkosten. oder Wochenaufenthalterbeiträge
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.