Das Kantonale Labor vollzieht in den Fachbereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, im Strahlenschutz, der Gastwirtschaft, der Gesundheit und der Wasserversorgung sämtliche Aufgaben, die dem Kantonalen Labor durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschlüsse übertragen sind.