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Hunde

Allgemeine Informationen
Hunde sind beliebte Haustiere und gelten als treue Begleiter der Menschen. Eine Hundehaltung ist jedoch auch mit viel Zeit, finanziellen Ausgaben zur Deckung von Tierarzt- und Pflegekosten und einer lebenslangen Verantwortung für das Tier verbunden.
Die Tierschutzgesetzgebung regelt die Pflichten der Hundehaltenden sowie die Anforderungen der Haltung von Hunden. Generell gilt, dass ein Hund so aufgezogen, gehalten und ausgebildet werden muss, dass er einen ausgeglichenen Charakter hat, gut sozialisiert ist und sich gegenüber Menschen und anderen Tieren nicht aggressiv verhält. Weiter müssen Hunde täglich mit Menschen und wenn möglich mit anderen Hunden zusammen sein können. Jedem Hund muss eine erhöhte Liegefläche mit geeignetem Liegematerial sowie eine Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung stehen. In der Tierschutzverordnung sind ebenfalls Mindestgrundflächen von Gehegen festgelegt, die vom Gewicht des Hundes abhängig sind. Verboten ist die Hundehaltung in Transportboxen. Diese dienen lediglich für den Transport eines Hundes von einem Ausgangs- zu einem Zielort.
Alle Hunde müssen mittels Mikrochip gekennzeichnet und eindeutig identifizierbar sein. Wenn Hunde aus dem Ausland in die Schweiz reisen, müssen bei der Einreise alle Auflagen erfüllt sein. Informationen zum korrekten Vorgehen vor der Reise mit einem Hund aus dem Ausland finden Sie hier: Hunde, Katzen und Frettchen (admin.ch)
Weiter müssen Hunde bei der Wohnsitzgemeinde des Hundehaltenden angemeldet und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden.
Bewilligungspflichtige Hunde
Im Kanton Basel-Landschaft gelten folgende Hunde als potenziell gefährlich und unterliegen einer Bewilligungspflicht
(Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde, SGS 342.12):
- Bullterrier
- Staffordshire Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mischlinge mit Anteil der obigen Rassen
- Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem potenziell gefährlichen Rassetyp abstammen
- Andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind
Bewilligungs-Voraussetzungen
- Mindestalter Hundehaltende: 18 Jahre alt
- Nicht wegen Delikten verurteilt, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund in Frage stellen oder in laufender Strafuntersuchung
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inkl. Bestätigung Deckung Hundehaltung (Deckungssumme mindestens drei Millionen Franken)
- Nachweis über genügend kynologische Fachkenntnisse
- Persönliche und finanzielle Verhältnisse bieten Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung
- Keinen weiteren Hund (egal welcher Rasse) im gleichen Haushalt
Ablauf des Bewilligungsprozesses
Personen, die sich einen bewilligungspflichtigen Hund anschaffen möchten, müssen vorgängig eine Bewilligung einholen. Hierfür ist das Formular "Bewilligungsgesuch für das Halten von potenziell gefährlichen Hunden" einzureichen. Hundehaltende, die bereits einen Listenhund besitzen und aus einem anderen Kanton zuziehen, melden sich bitte beim Veterinärdienst für weitere Informationen.
Senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Beilagen per E-Mail an veterinaerdienst@bl.ch oder per Post an den Veterinärdienst.
Sollten weitere Angaben oder Dokumente benötigt werden, werden Sie von den Mitarbeitenden des Veterinärdienstes kontaktiert. Alle Dokumente müssen eingereicht und die Gebühr bezahlt sein, bevor die Halteberechtigung geprüft werden kann.
Der Hund darf erst angeschafft werden, nachdem eine Bewilligung erteilt wurde. Wird ein potenziell gefährlicher Hund angeschafft, ohne dass vorgängig eine Bewilligung eingeholt worden ist, kann der Veterinärdienst den Hund ohne weiteres Verfahren und auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters beschlagnahmen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie ID oder Pass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie der Aufenthaltsbewilligung)
- Schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes im Mietobjekt erlaubt ist
- Herkunftsnachweis (FCI-Ahnentafel, Amtstierärztliche Bestätigung der Zuchtstätte oder Nachweis, dass der Hund seit mindestens 18 Monaten am selben Ort gehalten wurde)
- Für Ersthundehalter: Kopie Sachkundenachweis (Theorie-Kurs)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung als Hundehalter, lautend auf den Gesuchstellenden (Deckungssumme mindestens drei Millionen Franken)
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Zahlungsbeleg
Bitte beachten Sie, dass der Veterinärdienst weitere Dokumente einfordern kann.
Kosten
Die Halteberechtigungsgebühr in Höhe von CHF 250.00 ist im Voraus zu bezahlen.
Frist
Für die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuchs ist nach Eingang des vollständigen Gesuchs mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 4 Wochen zu rechnen.
Bewilligungsformular: Link auf Bewilligungsgesuch für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes
Vorfälle mit Hunden
Vorkommnisse, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt, müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Folgende Personen sind zur Meldung verpflichtet: Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner sowie Zollorgane. Im Kanton Basel-Landschaft sind zusätzlich die Kantonspolizei Basel-Landschaft sowie die Gemeinden zur Meldung verpflichtet.
Formulare
Meldung einer Hundebissverletzung beim Menschen
Weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über das Halten von Hunden
Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde
Merkblätter
Fachinformation BLV Hunde im Recht
Reisen mit Heimtieren: Vor und während der Reise Reise Check Hunde/Katzen (admin.ch)