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Tierärzte, andere Gesundheitsberufe und Tierarzneimittel
Wer sich gewerbsmässig mit der Gesundheit von Tieren befasst trägt Verantwortung gegenüber dem Tier sowie auch dessen Halter, im Falle von Seuchen und bei Nutztieren auch gegenüber dem Konsumenten und der Öffentlichkeit.
Berufsausübung
Tierärztinnen und Tierärzte
Wer als Tierärztin oder Tierarzt in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein will, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung. Dies ist unabhängig davon, ob man angestellt oder selbstständig ist.
Berufsausübungsbewilligung beantragen
Naturheilpraktische Tätigkeiten sowie Physiotherapie und Osteopathie
Die selbständige Ausübung folgender Tätigkeiten am Tier ist bewilligungspflichtig: Naturheilpraktik; Homöopathie; Traditionelle Chinesische Medizin in jeder Form; Akupunktur; Ayurveda-Medizin; Phytotherapie in jeder Form; Physiotherapie; Osteopathie sowie andere naturheilpraktische Methoden, die nicht ausschliesslich der Hebung des Wohlbefindens dienen.
Meldepflichten
Tierarzneimittel
Tierärztinnen und Tierärzte haben verschiedenste Meldepflichten. Darunter gehört die Meldung des Einsatzes von Antibiotika an das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) oder auch der Einfuhr von Tierarzneimitteln aus dem Ausland. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
BLV – Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin
BLV – Einfuhr von Tierarzneimitteln
Beissvorfälle
Wenn in Ihrer Praxis Patienten vorgestellt werden, welche durch einen Hund gebissen und verletzt wurden, sind Sie verpflichtet uns dies zu melden.
Vorfälle mit Hunden resp. Meldeformular Beissvorfälle
Importierte Hunde und Katzen
Wenn in Ihrer Praxis Hunde oder Katzen vorgestellt werden, welche die Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, bitten wir Sie, uns dies zu melden.
Meldeformular Einfuhrbedingungen
Bei Fällen, bei denen das Tier aus einem Tollwutrisikoland stammt oder die Herkunft unklar ist, sind Sie verpflichtet und dies aufgrund Tollwutverdacht zu melden. Bitte melden Sie uns dies umgehend telefonisch.
Nicht gemeldet werden müssen uns Tiere, welche nicht verzollt wurden, die tierseuchenrechtlichen Einfuhrbedingungen jedoch erfüllen. Sie können die Tierhalter in diesen Situationen auf das Meldeformular des Kompetenzzentrums Heimtiere (KoHe) des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit aufmerksam machen.
Abgabe von Arzneimitteln
Für die Abgabe von Tierarzneimitteln im Rahmen der tierärztlichen Tätigkeit wird eine Bewilligung zum Führen einer Privatapotheke benötigt. Diese werden in regelmässigen Abständen kontrolliert.
Bewilligung tierärztl. Privatapotheke beantragen
Das gleiche gilt für die Abgabe von Tierarzneimitteln in Zoo—und Imkereifachgeschäften.
90-Tage-Dienstleistung
Tierärztinnen und Tierärzte mit einer gültigen Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, welche im Kanton Basel-Landschaft an weniger als 90 Tagen im Jahr tätig sein wollen, müssen dies melden.
Das gleiche gilt für ausländische Tierärztinnen und Tierärzte, welche an weniger als 90 Tagen im Jahr im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens tätig sein wollen. Diese müssen in einem ersten Schritt die Berufsqualifikation überprüfen lassen.
Merkblatt Selbstständige tierärztl. Tätigkeit im Grenzverkehr