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Bausparprämie gut im Markt etabliert
Mit der Bausparprämie fördert der Kanton Basel-Landschaft seit 2024 den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Beitrag bis zu CHF 25'000. Bis Ende des ersten Quartals 2025 wurden dem KIGA Baselland 40 Eröffnungen eines Bausparkontos zur Kenntnis gebracht – 33 im Jahr 2024 und 7 im ersten Quartal 2025.
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt seit dem 1. Januar 2024 Baselbieterinnen und Baselbieter in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen beim erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Förderbeitrag von bis zu CHF 25'000.-. Grundlage bildet das im Jahr 2023 revidierte kantonale Gesetz über die Wohnbauförderung. Nach den ersten 15 Monaten zeigt sich, dass sich die Bausparprämie im Markt gut etabliert hat. Das Förderinstrument richtet sich nach wie vor an alle Personen, die volljährig sind und nach Abschluss des Sparvertrags ab dem 1. Januar 2024 seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind.
Bausparprämie beantragen: so geht’s
Bei der Bausparprämie gilt eine Obergrenze für die Einkommens- und Vermögenswerte pro Haushalt von je CHF 150'000.- zum Zeitpunkt der Eröffnung des Sparvertrags. Die Spardauer beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. In dieser Zeit muss ein Mindestbetrag von CHF 50'000.- angespart werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Kanton den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einer Bausparprämie unterstützen. Die Bausparprämie beträgt 20 % des Sparbetrags, jedoch maximal CHF 25’000.- Einwohnerinnen und Einwohner, die am Förderinstrument der Bausparprämie interessiertet sind, können ihren bei einem anerkannten schweizerischen Finanzinstitut abgeschlossenen Sparvertrag online melden. Das zuständige Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) prüft die Anspruchsvoraussetzungen. Interessierte haben nach Ablauf der maximalen Spardauer noch weitere drei Jahre Zeit, um mit dem erstmaligen Bezug des selbstgenutzten Wohneigentums die Bausparprämie zu beantragen. Dies kann wiederum online vorgenommen werden. Die Bausparprämie unterliegt bei Veräusserung oder Zweckentfremdung grundsätzlich der Rückerstattung.