Der Kanton fördert den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum innerhalb des Kanton Basel-Landschaft, das von natürlichen Personen selbst genutzt wird, mittels Bausparprämie. Dieses Instrument soll Bevölkerungskreise, die sich in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen befinden, unterstützen, Wohneigentum zu erwerben.
Falls die Bedingungen für eine Auszahlung der Bausparprämie erfüllt sind, leistet der Kanton Basel-Landschaft einen finanziellen Beitrag. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Höhe des einbezahlten Sparbetrags. Es werden 20 % des geäufneten Kapitals als Bausparprämie ausbezahlt - jedoch maximal 25'000 CHF.
Voraussetzungen
Mindestsparbetrag von CHF 50'000
Spardauer von mindestens 5 und maximal 10 Jahren
Einkommens- und Vermögensgrenze von je CHF 150'000 pro Haushalt (zum Zeitpunkt des Abschlussjahres des Sparvertrags)
Erstmaliger Erwerb von Wohneigentum
Wohnsitz bei Abschluss des Sparvertrags seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft
Wohneigentum muss sich im Kanton Basel-Landschaft befinden
Vorgehen
Sparkonto eröffnen (frühestens ab 1. Januar 2024), welches zum Zweck hat, privat genutztes Wohneigentum zu erwerben
Eröffnung des Sparkontos innert Monatsfrist hiermelden
Mindestens fünf resp. maximal zehn Jahren sparen
Privat genutztes Wohneigentum muss spätestens 13 Jahre nach Sparkontoeröffnung erworben sein