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Neue Bausparprämie in Kraft
Mit der Bausparprämie fördert der Kanton Basel-Landschaft seit dem 1. Januar 2024 den
erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Beitrag von
bis zu CHF 25'000.-. Grundlage für die neue Fördermassnahme bildet das revidierte
kantonale Wohnbauförderungsgesetz.
Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt seit dem 1. Januar 2024 Baselbieterinnen und
Baselbieter in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen beim erstmaligen Erwerb
oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Förderbeitrag von bis zu CHF 25'000.-.
Grundlage bildet das im Jahr 2023 revidierte kantonale Gesetz über die Wohnbauförderung. Das
Förderinstrument richtet sich an alle Personen, die volljährig sind und nach Abschluss des
Sparvertrags ab dem 1. Januar 2024 seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft
wohnhaft sind.
Das sind die Voraussetzungen
Bei der Bausparprämie gilt eine Obergrenze für die Einkommens- und Vermögenswerte pro
Haushalt von je CHF 150'000.- zum Zeitpunkt der Eröffnung des Sparvertrags. Die Spardauer
beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. In dieser Zeit muss ein Mindestbetrag von CHF
50'000.- angespart werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Kanton den erstmaligen
Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einer Bausparprämie unterstützen. Die
Bausparprämie beträgt 20 % des Sparbetrags, jedoch maximal CHF 25’000.-.
Online melden - Prämie beantragen
Einwohnerinnen und Einwohner, die am Förderinstrument der Bausparprämie interessiertet sind,
können ihren bei einem anerkannten schweizerischen Finanzinstitut abgeschlossenen Sparvertrag
online melden. Das zuständige Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) prüft die
Anspruchsvoraussetzungen.
Interessierte haben nach Ablauf der maximalen Spardauer noch maximal weitere drei Jahre Zeit,
um mit dem erstmaligen Bezug des selbstgenutzten Wohneigentums die Bausparprämie zu
beantragen. Dies kann wiederum online vorgenommen werden. Die Bausparprämie unterliegt bei
Veräusserung oder Zweckentfremdung grundsätzlich der Rückerstattung.
Weitere Informationen
Online Formular: Sparvertrag melden / Bausparprämie beantragen
Web: Bausparprämie
Erklärvideo Bausparprämie