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Landratsvorlage «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung»
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) haben gemeinsam entschieden, dass die Vorlage unter Berücksichtigung des angelaufenen Projekts betreffend Ressourcierung der Schulleitungen der Primarstufe weiterberaten werden soll. Der Landrat wird deshalb erst in der nächsten Legislaturperiode über die Vorlage entscheiden.
Um was geht es in der Vorlage
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Änderung des Bildungsgesetzes. Die Spezielle Förderung soll an den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Sie kann in Zukunft vermehrt für die Unterstützung ganzer Klassen oder Gruppen und nicht mehr ausschliesslich für die individuelle Einzelförderung verwendet werden. Mit der Umsetzung der Vorlage soll erreicht werden, dass die Angebote der Sonderpädagogik über Lektionen-Pools genutzt werden. Zudem sollen die administrativen Abläufe und die Angebots- und Personalplanungen der Schulen vereinfacht werden (siehe Medieninformation).
Beratung in der nächsten Legislatur
Die BKSK hat sich bereits umfassend mit der Vorlage auseinandergesetzt und sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsverwaltung, der Schulleitungs- und Schulratspräsidien-konferenzen, des Lehrerinnen- und Lehrervereins und des Gemeindeverbandes ausgetauscht. Im Zuge der Kommissionsberatung wurde auch das angelaufene Projekt betreffend Ressourcierung der Schulleitungen der Primarstufe, welches von der BKSD mit den Gemeinden vorangetrieben wird, diskutiert. Aufgrund dieser Diskussion und weiterer offener Fragen musste festgestellt werden, dass die Beratung in dieser Legislatur nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Dies bedeutet, dass die Landratsvorlage erst auf das Schuljahr 2021/22 wirksam werden kann.