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Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat im Jahr 2019
Der Regierungsrat setzt die Gesamterneuerungswahlen des Landrats und des Regierungsrats für die Amtsperiode vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2023 auf den 31. März 2019 an. Die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Landratswahlen können bei der Landeskanzlei bis am Montag, 28. Januar 2019, 17 Uhr, eingereicht werden. Eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat findet am 19. Mai 2019 statt.