Firmengründung
- Betriebliche Bewilligungen
Das KIGA Baselland erteilt folgende betriebliche Bewilligungen:
- Handelsregister
Unternehmensdaten werden im kantonalen Handelsregister geführt. Anmeldungen, Mutationen und Löschungen sind dem Handelsregisteramt zu melden.
- Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih
Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Die Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih obliegt dem KIGA Baselland. Diese Tätigkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungspflichtig.
- Private Sicherheitsdienstleistungen
Information zur Umsetzung des neuen Bewilligungswesens für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft. Das Bewilligungswesen für private Sicherheitsdienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft wird durch das Polizeigesetz (§§ 51a-51q) geregelt.
- Wirtschaft und Arbeit
Übersicht über alle Publikationen und Statistiken des Amts für Daten und Statistik BL zum Themenbereich "Wirtschaft und Arbeit".