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Private Arbeitsvermittlung / Personalverleih

Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih unterstehen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Die Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih obliegt dem KIGA Baselland. Diese Tätigkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungspflichtig.

Folgende Tätigkeiten unterliegen einer Bewilligungspflicht:

Erstbewilligung oder Bewilligungsänderung AV / PV

Kantonswechsel

Betreuungsdienstleistungen

Kontakt