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Bauen ausserhalb Bauzonen
Das Bauen ausserhalb der Bauzonen unterliegt strengen Voraussetzungen gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG). Obwohl es begrenzte Möglichkeiten gibt, ausserhalb der Bauzonen zu bauen, ist das Baubewilligungsverfahren komplexer als innerhalb der Bauzonen. Hier sind einige wichtige Aspekte:-
Baubewilligungspflicht: Bauprojekte ausserhalb der Bauzonen erfordern eine Baubewilligung. Diese wird von der zuständigen kantonalen Behörde erteilt oder schriftlich und ausdrücklich genehmigt.
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Einschränkungen: Die Möglichkeiten für Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzonen sind stark eingeschränkt. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu beachten.
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Landwirtschaftliche Bauten: Für landwirtschaftliche Wohnbauten gelten spezielle Regelungen (Art. 16a RPG).
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Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen: Diese unterliegen ebenfalls dem Raumplanungsrecht (Art. 22 RPG).
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Besitzstandsgarantie: Es gibt beschränkte und erweiterte Besitzstandsgarantien für bestehende Bauten und Anlagen.
Merkblätter zu Bauen ausserhalb Bauzonen
Bitte beachten Sie die Kürzel der verschiedenen Fachstellen, die auf den Formularen angegeben sind. Genau diese Dienststellen sind zu befragen, falls Fragen zu den Formularen auftauchen.
Merkblatt, Landwirtschaftliche Wohnbauten (Art. 16a RPG) |
BIT - Das Merkblatt informiert über die Bewilligungsfähigkeit von Neu- und Umbauten Wohnbauten in der Landwirtschaftszone, einschliesslich zulässiger Wohnfläche und Bedingungen für zusätzliche Wohneinheiten für Betriebsleiter, Angestellte und Auszubildende, unter Einhaltung landschaftlicher und betrieblicher Vorgaben. |
Merkblatt, Beschränkte Besitzstandsgarantie bei neurechtlichen Wohnbauten a.B. (Art.24d RPG) | BIT - Das Merkblatt beschreibt die eingeschränkte Besitzstandsgarantie für neurechtliche Wohnbauten ausserhalb der Bauzone, die unter bestimmten Voraussetzungen für nichtlandwirtschaftliche Wohnzwecke genutzt werden dürfen, einschliesslich Kriterien für Umnutzungen und begrenzte Erweiterungen. |
Merkblatt, Erweiterte Besitzstandsgarantie bei altrechtlichen Bauten und Anlagen a.B. / nicht-landwirtschaftliches Wohnen (Art.24c RPG) | BIT - Das Merkblatt beschreibt die erweiterte Besitzstandsgarantie für altrechtliche Bauten ausserhalb der Bauzone, die unter bestimmten Voraussetzungen erneuert, geringfügig erweitert, wiederaufgebaut oder teilweise umgenutzt werden können, unter Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Charakters und der landschaftlichen Einpassung. |
Merkblatt, Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe (Art.24b RPG) | BIT - Das Merkblatt beschreibt die Bewilligungsvoraussetzungen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe in der Landwirtschaftszone, etwa für Agrotourismusangebote, und legt fest, dass diese die Landwirtschaft unterstützen und überwiegend vom Betriebsleiter oder dessen Familie betrieben werden müssen. |
Merkblatt, Zweckänderung ohne baul. Massnahmen (Art.24a RPG) | BIT - Das Merkblatt erläutert die Voraussetzungen für Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen bei rechtmässig erstellten Bauten ausserhalb der Bauzone, die bewilligt werden können, solange keine zusätzlichen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt entstehen. |
Merkblatt, Zäune Amt für Wald beider Basel | AFW - Das Merkblatt informiert über die Zulässigkeit von Zäunen ausserhalb der Bauzone, beschreibt zulässige Zauntypen für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Herdenschutz sowie Wildschadenverhütung und legt fest, wann eine Baubewilligung erforderlich ist. |
BIT - Das Merkblatt erläutert die Anforderungen und das Bewilligungsverfahren für Camping- und Stellplätze auf Landwirtschaftsbetrieben im Basel-Landschaft. |
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Merkblatt, Baubewilligungspflicht für Einbau von Hartbelägen in Feld- , Wander-und Waldwegen | BIT - Das Merkblatt informiert über die Baubewilligungspflicht für Hartbeläge auf Feld-, Wander- und Waldwegen und beschreibt die Voraussetzungen und einzuhaltenden Bewilligungsverfahren. |
Merkblatt, Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen Art.22 RPG | BIT - Das Merkblatt erläutert die Bewilligungspflicht und Voraussetzungen für Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen, einschliesslich Anforderungen an Materialqualität und -herkunft sowie mögliche Verfahren je nach Vorhabensumfang. |
Wegleitung «Pferd und Raumplanung» Bundesamt für Raumentwicklung | ARE - Die detaillierte Wegleitung zur Zonenkonformität und den Voraussetzungen für Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone behandelt die Anforderungen für landwirtschaftliche Gewerbe, Kleinbetriebe und Hobbytierhaltung und umfasst sowohl bauliche Richtlinien als auch Regelungen für Pensionspferde und Nebenbetriebe. |
Vollzugshilfe Bundesamt für Raumentwicklung ARE (Vollzugshilfe zu Art. 24c RPG) | ARE - Die Vollzugshilfe des ARE umschreibt detailliert die Voraussetzungen von Art. 24c RPG und die notwendigen Flächenberechnungen (Geschossflächen) Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes (RPG) |
Tool des ARE zur Berechnung der nach Art. 42 Abs. 3 RPV zulässigen Geschossflächen | ARE - Berechnungshilfe für zulässige Geschossfläche. (MS - Excel) |