- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Amt für Raumplanung
- Kantonale Denkmalpflege
- Denkmal- und Heimatschutzkommission
- Beratung für Gemeinden
Beratung für Gemeinden
Die Kommission berät Städte und Gemeinden in Anliegen des Denkmal- und Ortsbildschutzes, insbesondere bei Planungen sowie Neu- und Umbauvorhaben. Dies betrifft:
- Bauvorhaben innerhalb von Kern- und Schutzzonen
- Bauvorhaben ausserhalb von Kern- und Schutzzonen, wenn kommunal zu schützende oder geschützte Bauten betroffen sind
Der Auftrag der DHK ist es, die Qualitäten und Charakteristika der schützenwerten Ortskerne und Siedlungsbereiche (siehe ISOS) im Wesentlichen zu erhalten und unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Anforderungen weiterzuentwickeln. Sie stützt sich dabei auf das Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG), das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sowie die Zonenordnungen der einzelnen Gemeinden.
Sie kann in folgenden Prozessphasen einbezogen werden:
- Vorprüfung von Bauprojekten (vor Einreichung von Baugesuchen)
- Vorprüfung von Planungen (Kommunale Nutzungsplanung, Sondernutzungsplanungen)