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Lärmarten
Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) unterscheidet zwischen verschiedenen Lärmarten. Für die einzelnen Lärmarten gibt es in der LSV jeweils einen Anhang, wo die Ermittlungsmethode und die geltenden Grenzwerte festgehalten sind. Zu den häufigsten Lärmarten gehören:
- Strassenverkehrslärm
- Eisenbahnlärm
- Industrie- und Gewerbelärm (dazu gehören auch Heizungen, Lüftungen und Klimaanlagen)
- Baulärm (keine Grenzwerte vorhanden)
Hinweis: Lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten sowie Ruhestörungen aus der Nachbarschaft sind durch das Polizeireglement der Wohngemeinde geregelt und Aufgabe der Gemeinde.