Lärm
- Lärmarten
Zu den verschiedenen Lärmartengibt es in der Lärmschutzverordnung jeweils einen Anhang, wo die Ermittlungsmethode und die geltenden Grenzwerte festgehalten sind.
- Lärmberechnungen
Für die Durchführung von Lärmberechnungen im Rahmen von Projekten können bei der Abteilung Lärmschutz Grundlagen bezogen werden.
- Lärmkataster
Gemäss Art. 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind für Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze die ermittelten Lärmimmissionen jeweils in einem Lärmbelastungskataster festzuhalten.
- Strassenlärmsanierung
Nachdem die Frist für die Lärmsanierung von Kantons- und Gemeindestrasse im März 2018 abgelaufen ist, wurde die Lärmsanierung in eine Daueraufgabe überführt. So werden die Kantons- und stark befahrenen Gemeindestrassen periodisch auf die aktuellen Lärmemissionen überprüft und dort, wo diese gegenüber den bisherigen Lärmsanierungsprojekten wesentlich zugenommen haben, wird eine sogenannte Nachsanierung durchgeführt.