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Lärmkataster
Gemäss Art. 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind für Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze die ermittelten Lärmimmissionen jeweils in einem Lärmbelastungskataster festzuhalten.
Je nach Lärmart liegt die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden.
Anlagen |
Vollzugsbehörde |
Weitere Informationen |
Kantons- und Gemeindestrassen |
Amt für Raumplanung / Lärmschutz |
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Nationalstrassen |
Bundesamt für Strassen (ASTRA) |
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Eisenbahnanlagen |
Bundesamt für Verkehr (BAV) |
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Zivile Flugplätze |
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) |
Link |
Militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze |
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) |
Strassenverkehrslärm
Lärmbelastungskataster Strassenverkehrslärm
Die Abteilung Lärmschutz führt einen Lärmbelastungskataster (LBK) für Strassenverkehrslärm im Kanton Basel-Landschaft. Im LBK werden die Lärmemissionen und -immissionen erfasst. Der LBK dient als Grundlage für die Lärmbeurteilung bei Einzonungen und Erschliessungen von Bauzonen sowie bei Baugesuchen. Der LBK wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert.
Eisenbahnlärm
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt einen Lärmbelastungskataster (LBK) für Eisenbahnanlagen. Der LBK beinhaltet die Lärmemissionen und –immissionen. Bei den Emissionen wird zwischen festgelegten und tatsächlichen Emissionen unterschieden. Die festgelegten Emissionen dienen als Grundlage für die Lärmbeurteilung bei Einzonungen und Erschliessungen von Bauzonen sowie bei Baugesuchen. Bei den Immissionen wird zwischen zulässigen und tatsächlichen Immissionen unterschieden. Die zulässigen Immissionen werden im Rahmen von Ausbauprojekten der Bahninfrastruktur oder bei der Lärmsanierung bestehender Anlagen festgelegt.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des BAV zu finden (Link). Die Daten sind auf dem Geoportal des Bundes publiziert (Link).
Die festgelegten Emissionen sind im GIS BL (geoview.bl.ch) ersichtlich.
Fluglärm
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hält die Lärmimmissionen von Luftfahrtanlagen jeweils in einem Lärmbelastungskataster fest. Für den Kanton Basel-Landschaft betrifft dies folgende Anlagen:
- Lärmbelastungskataster Flugplatz Dittingen, Juli 1993
- Lärmbelastungskataster Landesflughafen Basel-Mulhouse, November 2009
Die Lärmbelastungskurven sind im GIS BL (geoview.bl.ch) ersichtlich.
Industrie- und Gewerbelärm
Für Industrie- und Gewerbelärm gemäss Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung sind für einzelne grössere Betriebe und Areale Lärmbelastungskataster vorhanden.
Diese dienen den Betrieben als Planungsinstrument bei Änderungen und Erweiterungen der eigenen Anlagen und erleichtern und beschleunigen die damit verbundenen Bewilligungsverfahren. Arealkataster helfen aber auch bei der Beurteilung von Projekten im Zusammenhang mit Umnutzungen von Gewerbegebieten.
Im Kanton Basel-Landschaft bestehen u.a. Lärmbelastungskataster von folgenden Arealen:
- Schweizerische Rheinhäfen Birsfelden und Muttenz (Auhafen)
- Dreispitzareal (kantonsübergreifend mit Basel-Stadt)