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Erneuerung Hinterfeldstrasse Zwingen

Ausgangslage:
Die Verbindungsstrasse in Zwingen zwischen Breitenbach und der H18 ist eine vielbefahrene Kantonstrasse. Im Schnitt nutzen täglich rund 10'000 motorisierte Fahrzeuge die Strasse, der Schwerverkehrsanteil beträgt werktags hohe 4,6%. Die Hinterfeldstrasse ist zudem Teil- und Verbindungsstrecke von mehreren kantonalen Radrouten.
Aufgrund der engen Platzverhältnisse sind das einseitige Trottoir und die Fahrbahn sehr schmal, weshalb auch Velomarkierungen fehlen. Busse und LKW können nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit kreuzen, teilweise weichen sie auch auf das Trottoir aus.
In der heutigen Situation birgt die Hinterfeldstrasse für viele Verkehrsteilnehmende ein grosses Gefahrenpotential. Sie soll deshalb erneuert und verbreitert werden. Dadurch erhalten die unterschiedlichen Verkehrsarten mehr Platz und sind räumlich besser voneinander getrennt.
Mängel der heutigen Situation
Das einseitige, bestehende östliche Trottoir der vielbefahrenen Hinterfeldstrasse ist zu schmal und damit ein Sicherheitsrisiko für den Fussverkehr. Schulkinder, die nebeneinander gehen, kommen in die unmittelbare Nähe des Fahrbahnrands. Darüber hinaus trennt der abgeschrägte, zweireihige Randstein Strasse und Trottoir nur ungenügend voneinander.
Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite, des hohen Verkehrsaufkommens und der fehlenden Velomarkierungen ist die Strasse auch für den Veloverkehr nicht attraktiv. Deshalb benutzen Velofahrende häufig das Trottoir, wodurch es zu Konfliktsituationen mit dem Fussverkehr kommt. Unangenehm ist auch das Queren der Strasse mit dem Velo.
Für Autofahrende sind beim Einbiegen aus Nebenstrassen die Sichtweiten ungenügend. Zudem ragen Pflanzen stellenweise in die Fahrbahn hinein und reduzieren dadurch die verfügbare Fahrbahnbreite zusätzlich.
Busse und LKW können auf der Strasse nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit kreuzen, teilweise befahren sie dabei kurz das Trottoir.
Für viele Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Schulkinder, stellt die heutige Situation somit ein grosses Gefahrenpotential dar, welches reduziert werden muss.

Die engen Platzverhältnisse führen zu unterschiedlichen gefährlichen Situationen.
Wichtigste Projektziele
Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern, soll die Hinterfeldstrasse erneuert und verbreitert werden. Dabei stehen folgende Ziele im Vordergrund:
· Sicherheit für den Fussverkehr steigern, insbesondere für Schulkinder. Dies sowohl entlang der Strasse als auch beim Überqueren.
· Behindertengerechte Fahrbahnübergänge erstellen.
· Den Verkehrsfluss verbessern.
· Trotz Normbreite das Geschwindigkeitsniveau reduzieren.
· Das Kreuzen von Fahrzeugen vereinfachen, insbesondere für LKW und Busse.
· Die Sichtweiten bei den Einmündungen in die Kantonsstrasse verbessern.
· Die Attraktivität und Sicherheit für Velofahrende steigern, sowohl beim Befahren der Strasse wie auch bei deren Querung.
· Behindertengerechte Bushaltestellen auf der Hinterfeldstrasse erstellen: Da die heutige Haltestelle Schulhaus im Kirchweg nicht für Gelenkbusse befahrbar ist und die Fahrt durch das Quartier häufig zu Zeitverlusten (z.B. durch Falschparken) führt, soll die Haltestelle auf die Hinterfeldstrasse verschoben werden.
· Den Zustand der Infrastruktur (Fahrbahn, Beleuchtung, Wegweiser) verbessern und den entsprechenden Unterhaltsaufwand verringern.
Projektperimeter
Die Hinterfeldstrasse soll auf ca. 400 Metern erneuert werden: von der Kreuzung Löwenplatz bis zur Einmündung der Dorfstrasse vor der Brücke über die SBB-Gleise.
Umsetzung
Der Strassenraum wird nur in Richtung Westen verbreitert. Dies, weil die Ostseite in der Vergangenheit schon Land abtreten musste und sich eine Strassenverbreiterung auf weiten Teilen der Westseite mit den neuen oder pendenten Quartierplänen einfacher umsetzen lässt.

Trottoirs und Mittelinseln (violett), Fussweg Oberdorf (gepunktet), Fahrbahn (gelb), Bushaltestellen beim Friedhofvorplatz (dunkelgelbe Zacken)
Der zukünftige Strassenraum wird maximal 12 Meter breit:
- 8,0 m breite Kernfahrbahn (ohne Mittellinie), aufgeteilt in einer 5,10 m breiten Fahrbahn und beidseitigen Radstreifen (talwärts 1,40 m und bergwärts 1,50 m), mit einem lärmmindernden Belag ausgeführt
- Beidseitiges Trottoir, Ostseite 2,00 m und Westseite 2,00 m wo mangels Alternativen nötig

Querschnitt auf Höhe Grossgarten (hier westliches Trottoir ausnahmsweise nur 1,80 m breit)
Für die Sicherheit des Fussverkehrs (Schulweg) sind grösstenteils beidseitige Trottoirs geplant. Erhöhte Randsteine (Anschlag 6 cm) trennen die Trottoirs und die Fahrbahn.
Die beiden Linden beim Friedhofvorplatz müssen der neuen Bushaltestelle weichen. Ein Gutachten hat gezeigt, dass sie krankheitsbedingt keine hohe Lebenserwartung mehr haben. Es werden neue Ersatzbäume auf dem Friedhofvorplatz gepflanzt. Zudem wird dort die Asphaltfläche durch einen teilsickerfähigen Mergelbelag ersetzt, der durchlässig ist für Niederschläge.
Die bestehende Unterführung bleibt erhalten. Um eine behindertengerechte Strassenquerung bei den neuen Bushaltestellen am Friedhofvorplatz zu gewährleisten, ist ein Fussgängerstreifen mit Mittelinsel vorgesehen, ebenso an den Rändern des Projektperimeters beim «Im Mättlein» und bei der Einmündung der Dorfstrasse.

Mittelabschnitt mit Fahrbahn-Bushaltestellen, Strassenquerung mit Mittelinsel und einer Verschwenkung (seitlicher Versatz der Fahrbahn mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduktion)
Am nördlichen und südlichen Rand des Projektperimeters wird jeweils eine bauliche Massnahme zwischen Radstreifen und Fahrbahn realisiert. Durch einen leichten seitlichen Versatz der Fahrtrichtung bewirkt diese, dass der einfahrende motorisierte Verkehr die maximal erlaubte Geschwindigkeit einhält. Dies ist insbesondere im südlichen Teil aufgrund des Gefälles von der SBB-Brücke hinunter wichtig.

Bauliche Massnahme zur Geschwindigkeitseinhaltung links gegenüber der Einmündung Dorfstrasse.
Kompromisse
In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Projektvarianten in einem teilweise partizipativen Verfahren erarbeitet und wieder verworfen. Der nun vorliegende Bauprojektentwurf enthält mehrere Kompromisse, um die Eingriffe so gering wie nötig zu halten.
Da die Verbreiterung der Strasse insbesondere im Bereich des Gebiets Grossgarten einen grösseren Landerwerb bedingt, wurde in mehreren Punkten von einer Normplanung abgewichen:
· Für den heutigen durchschnittlichen Tagesverkehr mit häufigem Kreuzen von LKW mit LKW sieht die Normplanung eigentlich eine nochmals 2,50 Meter breitere Fahrbahn vor.
· Das Trottoir auf der westlichen Seite im Bereich Grossgarten zwischen Oberdorf und Kirchweg müsste gemäss Norm 20 cm breiter geplant werden als die jetzt vorgesehene Breite von 1,80 m.
· Auf durchgängige Trottoirs bei den einmündenden Strassen wurde verzichtet. Sonst müsste vielerorts ein grosser Eingriff in das Privateigentum vorgenommen werden, um die nötige Sichtweite zu gewährleisten.
Weiteres Vorgehen
Am Montag, 2. Dezember 2024 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der der Entwurf des Bauprojekts vorgestellt und die Bevölkerung von Zwingen zur Mitwirkung aufgerufen wurde. Für Interessierte, die nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen konnten oder die sich einen Überblick verschaffen wollen, stehen ein Projekt-Flyer und die Präsentationsfolien zur Verfügung.
Die öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des Bauprojekts (siehe Unterlagen zur Mitwirkung) startet am Dienstag, 3. Dezember 2024 und endet am Montag, 13. Januar 2025. Bis dahin können Anliegen und Vorschläge schriftlich an folgende Adresse geschickt werden:
Tiefbauamt Basel-Landschaft
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
Vermerk «Mitwirkung Hinterfeldstrasse»
In der Gemeindeverwaltung von Zwingen liegt zusätzlich ein Dossier zum Entwurf des Bauprojektes (analog zum elektronischen Dossier auf dieser Webseite) zur Einsicht auf.
Der Dialog mit den Direktbetroffenen und der Bevölkerung geht auch nach der Mitwirkung weiter. Die Rückmeldungen und Vorschläge werden geprüft, schriftlich beantwortet und soweit möglich und sinnvoll ins Projekt aufgenommen. Voraussichtlich im ersten Quartal 2025 wird ein anonymisierter Mitwirkungsbericht veröffentlicht, der als Grundlage dient für das anschliessend auszuarbeitende Auflageplandossier.
Dokumente und Pläne
Häufige Fragen
Warum legt man nicht Tempo 30 fest, anstatt die Strasse zu verbreitern?
Auch mit Tempo 30 ist die heutige Strassenbreite zu schmal. Damit ist Tempo 30 für das Erneuerungsprojekt keine zweckmässige Massnahme. Die Strassenverbreiterung ist zwingend nötig, damit die Hinterfeldstrasse ihre Funktion, u.a. ein sicheres Kreuzen zwischen zwei Lastwagen, gewährleisten kann und damit für die Velofahrenden Radstreifen zur Verfügung stehen. Für die Festlegung der Strassenbreite sind Verkehrsbelastung und die Kernfahrbahn massgebend. Folglich ist auch bei Tempo 30 der geplante Strassenquerschnitt zwingend erforderlich.
Warum reicht nicht auch ein einseitiges Trottoir?
Bei einem durchschnittlichen Tagesverkehr von rund 10'000 Fahrzeugen sind beidseitige Trottoirs für Hauptverkehrsstrassen innerorts gemäss Normvorgaben Pflicht. Zudem wohnen auf beiden Seiten der Strasse Menschen, die das Trottoir nutzen, darunter auch Schulkinder.
Warum wird für Rollstuhlfahrende oder Kinderwagen keine Rampe in der Unterführung realisiert statt der geplanten Fussgängerquerung auf der Strasse?
Abklärungen haben gezeigt, dass der Aufwand und die Beeinträchtigungen für den Friedhofvorplatz aufgrund des benötigten Platzbedarfs bei der maximal erlaubten Steigung von 6% unverhältnismässig wären. Zudem ist die Fussgängerquerung mit Mittelinsel eine bewährte und sichere Lösung.
Warum werden bei den Bushaltestellen statt der Inseln, die das Überholen verhindern sollen, nicht einfach Überholverbotsschilder aufgestellt?
Die Inseln verhindern das Überholen sicherer und tragen zusätzlich zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit bei.
Warum führt man die Velos z.B. Richtung Süden nicht durch die Dorfstrasse? Mit nur einem Radstreifen würde man den Platzbedarf reduzieren.
Die Hinterfeldstrasse ist eine Kantonsstrasse und Teil der kantonalen Radroute. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen sind gemäss Normvorgaben Radstreifen vorzusehen. Velofahrende bevorzugen den kürzesten Weg und werden deshalb die Kantonsstrasse nutzen. Heute fahren unsichere Velofahrende teilweise auf dem Trottoir, was zu Konfliktsituationen mit dem Fussverkehr führt. Auch dem wirken Radstreifen entgegen.
Wann wird das westseitige Trottoir am Nordrand des Projektperimeters vollständig ausgebaut?
Das Trottoir auf der Westseite wird in einem ersten Schritt in Richtung Norden nur bis zur Bushaltestelle schräg gegenüber des Friedhofvorplatzes gebaut. Dies, weil die nördlicher stehenden Gebäude Nr. 2 und 4 einem Ausbau im Weg stehen und abgerissen oder zurückgebaut werden müssen. Der Zeitpunkt der Erstellung eines neuen Quartierplans ist momentan noch offen. Der Trottoirbereich bis zur Bushaltestelle muss aber bereits erstellt werden, da es gleichzeitig den höherliegenden «Perron» für den barrierefreien Einstieg in den Bus bildet.
Wie viel wird die Umsetzung kosten und wer finanziert diese?
Die Kosten für die Erneuerung werden sich auf rund CHF 5 Millionen (exkl. Landerwerb) belaufen und vom Kanton BL getragen, inkl. der Umgestaltung des Friedhofvorplatzes.
Die Gemeinde Zwingen übernimmt die Kosten für das StreetPrint (Einfahrt Dorfstrasse) und für die allfällige Sanierung und / oder Abdichtung der Personenunterführung beim Friedhof.
Wann starten die Arbeiten und wie lange werden sie dauern?
Voraussichtlicher Baubeginn ist Sommer 2026, sofern keine Einsprachen eingehen. Die Bauzeit beträgt ca. 12 bis 15 Monate, abhängig davon, inwieweit die Dorfstrasse für die Dauer der Arbeiten als «Umleitung» genutzt werden darf. Mit Verkehrseinschränkungen ist während 8 bis 12 Monaten zu rechnen.
Kontakt:
Urs Oberli, Tiefbauamt, Projektmanagement, 061 552 54 28, urs.oberli@bl.ch
Stand:
Dezember 2024