Der Wasserbau ist darauf ausgerichtet, einen möglichst ungehinderten Wasserabfluss zu gewährleisten, ohne Schaden anzurichten. Auch spielt die Sicherstellung der Funktion der bestehenden Schutzbauten eine wichtige Rolle. Die Anliegen des Ufer- und Hochwasserschutzes werden unter massvoller Berücksichtigung ökologischer und ortsplanerischer Anliegen realisiert.
Wir sind bei der Planung und Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen zuständig. Hier finden Sie gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zum Lärmschutz, Vorgehen bei Lärmsanierungsprojekten, Zuständigkeiten und auch eine Fotogalerie.
Die Gesamtverkehrsplanung befasst sich in erster Linie mit strategischen Grundlagen, komplexen Planungen und der Koordination im Bereich der Mobilität generell.