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Bodenschutz beim Bauen


Böden sind empfindlich. Gehen Sie deshalb beim Bauen sachgerecht mit den Böden um, von der Planung bis zur Rekultivierung. Das sollten Sie beachten:
Mit Schadstoffen belastete Böden
Viele Böden aus dem Siedlungsraum, entlang von Strassen oder auch im Bereich von Schiessanlagen haben erhöhte Schadstoffgehalte. Häufige Schadstoffe sind die Schwermetalle Blei, Cadmium, Kupfer und Zink und bei den organischen Schadstoffen die Polyaromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die Polychlorierten Biphenyle (PCB), Kohlenwasserstoffe (KW) sowie Organochlorpestizide (OCP).
Daneben finden sich häufig auch geogen, also natürlicherweise belastete Böden. Dabei stammen die Schadstoffe aus dem Ausgangsgestein oder wurden in der Erdgeschichte durch heisses aufsteigenden Tiefenwasser heraufgespült und eingelagert (hydrothermale Bildung). Die Böden im Kanton Basel-Landschaft weisen häufig bei den Elementen Arsen, Chrom, Cadmium und Nickel geogen bedingte erhöhte Gehalte auf. 2023 wurde der "Geochemische Bodenatlas der Schweiz" veröffentlicht. Darin finden sich die geogenen Grundbelastungen in den Böden aufgezeigt.
Der umweltgerechte Umgang mit Böden (Verwertung und Entsorgung) regelt die BAFU-Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU 2021). Darin ist festgehalten, dass Bodenaushub (Ober- und Unterboden) je nach Schadstoffgehalt frei verwertbar, nur eingeschränkt wieder verwertbar oder gar umweltgerecht zu entsorgen ist. Das Kartenwerk "Verdachtsflächen Bodenschadstoffe" im kantonalen Geodaten-Viewer weist Flächen aus, auf welchen die Böden wahrscheinlich schadstoffbelastet sind. Diese Böden müssen vor einer Verwertung oder Entsorgung analytisch untersucht werden.
Wiederverwertung von Boden
Häufig fällt bei Bauvorhaben überschüssiger Boden an (Ober- und Unterboden). Ist er nicht schadstoffbelastet, kann dieser in der Siedlungszone frei eingesetzt werden. Hingegen ist die Verwertung in der Landwirtschaftszone für Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen bewilligungspflichtig (gemäss RPG Art. 16a, 22 und 24). Das Merkblatt "Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft" erläutert die Voraussetzungen für eine Bewilligung. Solche Bewilligungen werden aufgrund der rechtlichen Vorgaben nur sehr restriktiv erteilt.
Bodenverdichtungen vermeiden
Zur Vermeidung bleibender Verdichtungsschäden sind Bauvorhaben gemäss "guter fachlicher Praxis" zu realisieren, z. B. auf Grundlage des Merkblattes "Bodenschutz bei Meliorationsprojekten", Fachstelle Melioration, oder gemäss dem Leitfaden "Bodenschutz beim Bauen" (BAFU 2022). Für den fachgerechten Umgang mit Böden bei Grossvorhaben gilt in der Regel die "FSKB-Rekultivierungsrichtlinie" (2021) des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie.
Neophyten
Mit Neophyten (z. B. japanischer Knöterich, drüsiges Springkraut, Robinien) durchsetzter Boden gilt als biologisch belastet und muss gesondert behandelt werden. Das Vermischen mit neophytenfreiem Boden muss verhindert werden. Wenn immer möglich soll der biologisch belastete Boden vor Ort belassen oder sonst korrekt entsorgen werden. Das Verschleppen eines solchen Bodens durch Baumaschinen ist zu vermeiden. Eine Aufzählung der invasiven Neophyten findet sich in der "Freisetzungsverordnung". Weiteres zum Thema findet sich im Merkblatt "Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen und Deponien". Darin wird der richtige Umgang mit biologisch belastetem Boden beschrieben.
Bodenkundliche Baubegleitung
Für bedeutendere Bauprojekte mit grossen Bodenverschiebungen ist der Beizug eines "Bodenkundliche Baubegleiters BGS/SSP" unerlässlich. Diese begleiten als Fachleute den bestmöglichen Umgang mit dem wertvollen Boden. Das Verzeichnis der ausgebildeten Bodenkundlichen Baubegleiter / Baubegleiterinnen findet sich bei der Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz.
Für Ingenieure, Planungsbüros und Baufachleute bieten sich nachfolgende Informationen als Grundlagen an:
Merkblatt Kantone Nordwestschweiz |
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Bsp. von Geländeauffüllungen und Merkblatt |
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Geoinformationen zu Böden, Gewässer, Landwirtschaft, Altlasten, Zonenpläne und vieles mehr |
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Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau - Tipps und Richtlinien für die Planung |
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Fachstelle Altlasten des Amtes für Umweltschutz und Energie |
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Auskunfts- und Bewilligungsstelle für Bauprojekte in BL |