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Baubewilligungsverfahren

Im Kanton Basel-Landschaft ist das Baubewilligungsverfahren in den §§ 120ff des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) geregelt. § 120 RGB hält fest, für welche Vorhaben ein Baugesuch bzw. eine Baubewilligung erforderlich ist. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird unter anderem geprüft, ob das jeweilige Vorhaben die aktuell geltenden Energievorschriften für den energieeffizienten Bau und Betrieb von Gebäuden einhält.
Das Baugesuch ist zusammen mit den energietechnischen Nachweisen direkt an das Bauinspektorat zu stellen (siehe Baugesuche). Bei Fragen zum Baugesuch können Sie die wichtigsten Fragen und Antworten konsultieren oder die Person kontaktieren, welche für Ihre Gemeinde zuständig ist (siehe Gemeindezuständigkeiten).
Anforderungen an ein Baugesuch und die zugehörigen Formulare und Energienachweise
Ein aus energietechnischer Sicht vollständiges Baugesuch umfasst folgende Formulare und Energienachweise:
EN Energienachweis/Gesuch NEM
EN-2a Wärmedämmung Einzelbauteilnachweis oder
En-2b Wärmedämmung Systemnachweis
EN-3 Heizungs- und Warmwasseranlagen
Bei lüftungstechnischen Anlagen zusätzlich:
EN-4 Lüftungstechnische Anlagen
Bei Kühlung und/oder Befeuchtung von Gebäudeteilen zusätzlich:
EN-5 Kühlung/Befeuchtung
Bei Anlagen zur Kühlung der Luft (> 50kW) ist ein Bedarfsnachweis zu erbringen:
Bedarfsnachweis Kühlung
Bei grossen Nichtwohnbauten (>1000m 2 EBF) zusätzlich:
Berechnungstool EN-111a-BL Berechnung Beleuchtung 387/4: Einzelanforderung