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Häufige Fragen

Wofür sind die InhaberInnen von Tankanlagen verantwortlich?

Die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert und einwandfrei betrieben und gewartet werden. Bewilligungspflichtige Lageranlagen (Art. 19 Abs. 2 GSchG) müssen mindestens alle zehn Jahre kontrolliert werden; je nach Gefährdung der Gewässer legt der Bundesrat Kontrollintervalle für weitere Anlagen fest.

Kontrollpflicht

Kontrollpflichtige Tankanlagen müssen alle 10 Jahre durch eine Fachperson einer Tankrevisionsfirma kontrolliert werden. Die Kontrolle betrifft folgende bewilligungspflichtige Anlagen:

  • Kleintanks (450 bis 2’000 Liter) innerhalb der Grundwasserschutzzone S3
  • mittelgrosse Tanks (mehr als 2’000 Liter) in der Grundwasserschutzzone S3 und im Gewässerschutzbereich A
  • Grosstanks (mehr als 250’000 Liter, ohne Stehtanks) in den Gewässerschutzbereich A (Kanton Zug)

 

Welches sind die Aufgaben und Pflichten des Fachunternehmens (Tankrevisionsfirma)?

Fachunternehmen müssen:

  • Die Kontrolle, wenn möglich 24 Stunden vor Arbeitsbeginn dem AUE, Tankanlagen, melden.
  • einen Kontroll-Rapport über den Zustand der Lageranlagen erstellen und diesen dem Inhaber übergeben.
  • Mängel an der Anlage, die eine konkrete Gefahr für die Gewässer darstellen unverzüglich beheben und dem AUE, Tankanlagen, melden.
  •  Mit dem Tankclearing die Kontrolle dem AUE melden.

Was beinhaltet eine Tankkontrolle?

  • Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur von Personen erstellt, geändert, kontrolliert, befüllt, gewartet, entleert und ausser Betrieb gesetzt werden, die auf Grund ihrer Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung gewährleisten, dass der Stand der Technik eingehalten wird.
  • Sichtkontrolle der Auffangwanne auf Dichtheit
  • Sichtkontrolle des Behälters von aussen auf Dichtheit und Verformungen
  • Dichtheitskontrolle bei Produkteleitungen und Schutzrohre
  • Funktionskontrolle bei Druckausgleichsleitungen und elektrooptischen Abfüllsicherungen
  • Kontrolle des Messstabes (Eichung, Volumen etc.)
  • Erstellen eines Revisions-Rapportes, diesen dem Inhaber übergeben.

 Mit dem Tankclearing die Kontrolle dem AUE melden.

Was ist eine gesetzeskonforme Funktionskontrolle von Leckanzeigesystemen?

  • Die Funktionskontrolle muss durch eine fachkundige Firma vorgenommen werden.
  • Erstellen eines Kontrollrapport über die Funktionsfähigkeit, diesen dem Inhaber übergeben.
  •  Mit dem Tankclearing die Funktionskontrolle dem AUE melden.

Wie häufig müssen Leckanzeigesysteme kontrolliert werden?

  • Leckanzeigesysteme für einwandige Behälter und Rohrleitungen: jährlich
  • Leckanzeigesysteme für doppelwandige Behälter und Rohrleitungen: alle 2 Jahre
  • Leckanzeigesysteme mit Flüssigkeitsfühlern: alle 2 Jahre

Wie häufig müssen Leckanzeigesysteme kontrolliert werden?

  • Leckanzeigesysteme für einwandige Behälter und Rohrleitungen: jährlich
  • Leckanzeigesysteme für doppelwandige Behälter und Rohrleitungen: alle 2 Jahre
  • Leckanzeigesysteme mit Flüssigkeitsfühlern: alle 2 Jahre

Wie werden Behälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten ausser Betrieb gesetzt?

  • Die Ausserbetriebsetzung muss durch eine Fachfirma (Tankrevisionsfirma) erfolgen.
  • Vollständige Entleerung von Behälter und Leitungen
  • Entgasung und Innenreinigung des Behälters
  • Kontrolle auf Flüssigkeitsverluste
  • Massnahmen gegen ein irrtümliches Befüllen
  • Mit dem Tankclearing die Stilllegung dem AUE melden.

Welche Unterlagen müssen InhaberInnen aufbewahren?

  • Revisions-Rapporte bis 10 Jahre
  • Kontroll-Rapporte bis 10 Jahre
  • Prüfbescheinigungen bis 10 Jahre

Rechtsgrundlagen