Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Musikschule ihrer Einwohnergemeinde oder des betreffenden Zweckverbandes. Die Nutzung des Angebots ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Eltern und Erziehungsberechtigten bezahlen maximal einen Drittel der effektiven Kosten. Die gesetzliche Vorgabe sieht zudem vor, dass die Tarife an der Musikschule so auszugestalten sind, dass Musikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich ist.