Sonderschulung
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben Anspruch auf Massnahmen der integrativen oder separativen Sonderschulung in der Regelschule respektive in der Sonderschule. Die Inanspruchnahme einer Sonderschulung setzt eine Abklärung durch eine kantonale Abklärungsstelle voraus. Kinder gezielt unterstützen und fördern
Schülerinnen und Schüler, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen die Regelschule integrativ besuchen können oder auf den Unterricht an Sonderschulen angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung.
Leistungen der Sonderschulung können auf Gesuch der Erziehungsberechtigte und auf die Empfehlung durch den Schulpsychologischer Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Landschaft finanziert werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit mit Beeinträchtigungen im Lern- oder Leistungsvermögen bzw. in der sozialen und emotionalen Kompetenz oder mit einer besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Begabung finden Sie Informationen auf unseren Seiten zur Speziellen Förderung.
Integrative Sonderschulung
Die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden vorzugsweise integrativ geschult, unter Beachtung ihres Wohles und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation. Sie besuchen möglichst wohnortsnah die Regelschule und nehmen am regulären Unterricht teil.
Der Regelschule stehen zusätzliche Ressourcen für die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung zur Verfügung. Damit die Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung unterrichtet und gefördert werden können, wird die Regelschule durch Fachzentren beraten und unterstützt.
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung können einzeln (Einzelintegration) oder gruppenweise (Integrationsklasse) in einer Regelklasse geschult werden.
Separative Sonderschulung
Die separative Sonderschulung fördert Schülerinnen und Schüler in dafür spezialisierten Sonderschulen. Das Angebot an Sonderschulen ist sehr breit und auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert. Das Angebot kann mit einem stationären Aufenthalt oder mit einer Betreuung in Tagesstrukturen verbunden sein.
Die separative Sonderschulung wird in Tagessonderschulen oder in Sonderschulheimen angeboten.
Bei Bedarf werden in Tagessonderschulen Tagesstrukturen (Bsp.: Mittagstisch und ausserschulische Betreuung) sowie pädagogisch- therapeutische Massnahmen angeboten.