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Sonderschulung

Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben Anspruch auf Massnahmen der integrativen oder separativen Sonderschulung in der Regelschule respektive in der Sonderschule. Die Inanspruchnahme einer Sonderschulung setzt eine Abklärung durch eine kantonale Abklärungsstelle voraus.

Kinder gezielt unterstützen und fördern

Integrative Sonderschulung

Separative Sonderschulung