Interkulturelle Pädagogik
Interkulturelle Pädagogik ist ein integrativer Bestandteil der Volksschule. Ziel ist es, die in der Schweiz lebenden Mehr- und Minderheiten zu berücksichtigen und ein respektvolles Zusammenleben zu fördern. Unterricht in Deutsch als Zweitsprache
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen. Die Anzahl der Unterrichtslektionen orientiert sich an den schulischen und sprachlichen Vorkenntnissen und dauert in der Regel 3 Jahre. Der Unterricht hat zum Ziel, die Lernenden in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können.
Der Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. So erhält die Schülerin/ der Schüler neben den kommunikativen Basisfertigkeiten auch Unterstützung im Hinblick auf die schulisch-kognitiven Sprachkompetenzen, welche für eine erfolgreiche Integration Voraussetzung sind.
Fremdsprachenintergrationsklasse
Für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse bzw. mit hohem Integrationsbedarf können in Form von Kleinklassen Fremdsprachenintegrationsklassen (FSK) gebildet werden. Der Besuch in einer Fremdsprachenintegrationsklasse dauert in der Regel ein Jahr. Ein Eintritt ist jederzeit möglich.
Die Fremdsprachenintegrationsklasse hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern und auf den Anschluss in eine Regelklasse vorzubereiten.
Flüchtlinge in der Volksschule
Für Flüchtlingskinder/-jugendliche in der Schweiz gelten das Recht und die Pflicht die Volksschule zu besuchen. Im Kanton Basel-Landschaft werden neu zugezogene, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen.
Sie haben, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zuzugs ins deutsche Sprachgebiet, Anspruch auf den Besuch eines Förderangebotes für Fremdsprachige.
Spezifische Informationen zu Flüchtlingen aus der Ukraine