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Flüchtlinge in der Volksschule
Für Flüchtlingskinder/-jugendliche in der Schweiz gelten das Recht und die Pflicht die Volksschule zu besuchen. Im Kanton Basel-Landschaft werden neu zugezogene, fremdsprachige Schülerinnen und Schüler in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen.
Sie haben, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zuzugs ins deutsche Sprachgebiet, Anspruch auf den Besuch eines Förderangebotes für Fremdsprachige.
Spezifische Informationen zu Flüchtlingen aus der Ukraine