Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet. Die revidierten Grundlagen - Verordnung und Reglement (MAV/MAR), Verwaltungsvereinbarung sowie der Rahmenlehrplan - sind seit 1. August 2024 in Kraft. Die Beschlüsse legen den Grundstein für eine substantielle Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität. Sie stärken die Studierfähigkeit von Maturandinnen und Maturanden und sichern die Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse in der ganzen Schweiz. Die Kantone erarbeiten nun die Umsetzung der neuen nationalen Grundlagen. Im Moment ist die Umsetzung vom Kanton Basel-Landschaft in der Anhörung. Im Schuljahr 2027/2028 beginnen die ersten Schülerinnen und Schüler die revidierte gymnasiale Ausbildung.