Die Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen ist eine der vier Hauptabteilungen der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD).
In enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungskonferenzen der Berufsfachschulen und der Gymnasien sorgt die Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen für ein qualitativ hochstehendes schulisches Angebot auf der Sekundarstufe II.
Sie umfasst neben dem Verwaltungsbereich insgesamt 7 kantonale Schulen. Fünf Gymnasien mit einer Maturitätsabteilung und FMS-Abteilung an den Standorten Laufen (nur Maturitätsabteilung), Liestal, Muttenz, Münchenstein und Oberwil sowie zwei Berufsfachschulen, das Berufsbildungszentrum (BBZ BL) in Liestal und Muttenz und die Berufsfachschule für Gesundheit (BfG) in Münchenstein.
Aufgabenbereiche
Die Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen ist zuständig für die Planung der Bildungspolitik sowie die Gewährleistung des bedarfsgerechten Angebots im Bereich der Gymnasien (Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) sowie der Berufsfachschulen. Ihr sind die kantonalen Gymnasien und Berufsfachschulen unterstellt. Sie führt die Aufsicht über die Schulbetriebe und verantwortet deren Weiterentwicklung.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG, SR 412.10)
- Bildungsgesetz (SGS 640)
- Bundesverordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV, SR 412.101)
- Verordnung für die Berufsbildung (SGS 681.11)
- Verordnung über die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (SGS 681.16)
- Bundesverordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV) (SR 413.11)
- Reglement der EDK über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 25. Oktober 2018 (EDK 4.2.1.2)
- Kantonale Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) (SGS 640.21)
- Kantonales Reglement über Aufnahmen und Übertritte (SGS 640.22)
- Kantonale Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) (SGS 643.11)
- Kantonale Verordnung über die Maturitätsprüfungen (SGS 643.21)
- Kantonale Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien (SGS 643.31)
- Kantonales Reglement über die Notengebung an den basellandschaftlichen Gymnasien (SGS 643.211)
- Kantonales Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft (SGS 640.214)