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- Schulinterne Weiterbildung (SCHIWE)
Schulinterne Weiterbildung (SCHIWE)
Vorgehen
- Sie definieren das Thema in Ihrer Schule oder Fachschaft und organisieren die SCHIWE.
- Zwecks Finanzierung von Honorarkosten reichen Sie den vollständigen SCHIWE-Antrag vor der Durchführung (inklusive allfälliger Vorbereitungssitzung) bei der Dienststelle BMH ein. Eine schriftliche Bestätigung gibt dann Auskunft über den Finanzierungsanteil der Dienststelle BMH.
- Nach der SCHIWE stellen Sie der Dienststelle BMH die Abrechnungen, die Feedbackbögen (Teilnehmende und Kursleitende) und die Präsenzliste zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Fachpersonen.
Finanzierung
Die Dienststelle BMH finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern folgende Grundsätze erfüllt sind:
- Die SCHIWE ist zielorientiert und moderiert.
- Das Weiterbildungsthema ist im Schulprogramm und der Schulkultur eingebettet.
- Der Transfer zur Schulentwicklung oder zum Unterricht ist klar ersichtlich.
- Es nehmen mindestens acht Personen teil.
- Die SCHIWE findet in der unterrichtsfreien Zeit statt, vgl. 646.40 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen § 12a Abs 4.
- Der vollständige SCHIWE-Antrag liegt der Dienststelle BMH vor der Durchführung vor (inklusive allfälliger Vorbereitungssitzung).
Der Finanzierungsanteil ist erst mit schriftlicher Bestätigung der Dienststelle BMH gewährleistet.
Spesen, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen. Werden Lehrpersonen als SCHIWE-Leitung eingesetzt, dürfen sie Honorare nur beantragen, wenn sie dafür keine Arbeitszeit oder eigene Weiterbildung erfassen.
Kontakt
Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
T 061 552 18 25
habms@bl.ch