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- Welches Gesetz ist anwendbar?
Welches Gesetz ist anwendbar?
Bundesgesetz über den Datenschutz, SR 235.1 (DSG Bund)
Dieses Gesetz gilt immer dann, wenn Private oder ein öffentliches Organ des Bundes Personendaten bearbeiten.
Gesetz über die Information und den Datenschutz, SGS 162 (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG BL)
Dieses Gesetz gilt immer dann, wenn ein kantonales öffentliches Organ des Kantons Basel-Landschaft, Personendaten bearbeitet.
Gilt auch dann, wenn Private Personendaten bearbeiten, soweit ihnen von Kanton oder Gemeinden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen ist.
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung EU)
Die DSGVO gilt wenn Personendaten in der EU bearbeitet werden (Zweigniederlassung), wenn Dienstleistungen in der EU angeboten werden und wenn das Verhalten von EU-Bürgern beobachtet wird.
Ansprechpersonen
Jonas Annasohn
Security Awareness
FG Informationssicherheit
Datenschutz
Beratung
Daniel Mühlethaler
Risk und Audit
FG Informationssicherheit
Datenschutz
Beratung
Bei Sicherheitsvorfällen wenden Sie sich direkt an den Service Desk der IT.SBL:
servicedesk@sbl.ch
Wenn Sie in den Systemen Schwachstellen feststellen, bitten wir Sie diese hier zu melden.
Bei Fragen und Anliegen kontaktieren Sie uns per E-Mail via
security@sbl.ch