Als zentrales Element zur Steuerung dient die jeweilige Eigentümerstrategie für die Beteiligung. Diese wird vom Regierungsrat verabschiedet und vom Landrat zur Kenntnis genommen. Der Landrat kann diese mit Begründung und einer Zweidrittels-Mehrheit zurückweisen. Im Rahmen der Eigentümergespräche mit den strategisch wichtigen Beteiligungen wird der Stand der Umsetzung der Eigentümerstrategie einmal jährlich geprüft und besprochen. Im einem Vierjahreszyklus werden die Eigentümerstrategien grundsätzlich überprüft.