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Unfall und Krankheit

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft sind bei der ZURICH oder bei der SUVA gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle versichert. Unfallmeldungen werden ausschliesslich elektronisch übermittelt.
Unsere Versicherer nutzen dazu die EDV-Lösung Sunetplus. Kantonsmitarbeitende erfassen ihre Unfallmeldung online über ein Webformular (siehe Merkblatt Online-Meldung bei einem Unfall).
Das Dienstleistungszentrum Personal ist für die Weiterbearbeitung und Übermittlung der Unfalldaten zuständig. Die Datensicherheit wird mit einem umfassenden Berechtigungssystem gewährleistet.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren ist es möglich, dass die Zurich die Mitarbeitenden bei einem Unfall direkt kontaktiert.
Das Merkblatt betr. Krankheit, Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) sowie Nichtberufsunfall (NBU) zeigt auf, wie Sie als Mitarbeiterin, Mitarbeiter, Lehrperson oder Fachperson der schulischen Dienste im Kanton Basel-Landschaft gegen Krankheit und Unfall versichert sind und
mit welchen Leistungen Sie rechnen können.
Achtung:
- Sind Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft bei weiteren Arbeitgebern angestellt, ist die Versicherung desjenigen Arbeitgebers zuständig, bei welchem die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter vor dem Unfall zuletzt tätig war und bei dem sie bzw. er für Nichtberufsunfälle versichert ist.
- Rückfälle und oder Spätfolgen eines Unfalles (NBU und BU) müssen demjenigen Arbeitgeber gemeldet werden, bei welchem die Person zum Zeitpunkt des Unfalles beschäftigt war.


Ihre Ansprechpartner im Dienstleistungszentrum Personal
Personalamt
Dienstleistungszentrum Personal
Rheinstrasse 28
4410 Liestal
Telefon 061 552 91 50
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Formulare
Formulare für Mitarbeitende rund um Unfall und Krankheit.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, (SGS 150)
Dekret zum Personalgesetz, (SGS 150.1)
Verordnung zum Personalgesetz, (SGS 150.12)