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Anerkennungsverfahren
Das Kantonale Sozialamt führt eine Internetplattform mit anerkannten Integrationsmassnahmen. Die Internetplattform soll Sozialhilfebehörden und sozialen Diensten einen Überblick über Organisationen und Angebote sowie Informationen zu Inhalten, Zielgruppen und Kosten der Integrationsmassnahmen geben. Die Anerkennung ist die Voraussetzung, dass der Kanton sich an den Kosten beteiligt.
Interessierte Anbietende, welche die Anforderungen gemäss Grundlagendokument erfüllen, können jeweils im Oktober ein Anerkennungsgesuch einreichen. Im 2025 ist auch noch eine Eingabe im Januar möglich.
Das KSA prüft die eingereichten Unterlagen innerhalb der nützlichen Frist und hinsichtlich seiner Notwendigkeit unter Berücksichtigung bereits bestehender Programme. Erscheint der Bedarf in einer spezifischen Angebotssparte als gedeckt, kann das gesamte Gesuch oder einzelne Programme direkt abgewiesen werden.
Momentan ist der Bedarf im Bereich Coaching und Vermittlung abgedeckt.
Jährliche Überprüfung
Das Kantonale Sozialamt verlangt eine jährliche Berichterstattung die unaufgefordert bis spätestens Ende April des Folgejahres eingereicht werden muss. Folgende Unterlagen sind dem Bericht beizulegen:
- Inhaltliche Angaben zum Leistungsangebot (Stärken, Schwächen, Zusammenarbeit mit zuweisenden Gemeinden, Zielerreichung etc.).
- Statistiken: Programmauslastung, Anzahl Zuweisungen durch Gemeinden, Anzahl der Teilnehmenden.
- Übersicht über die den einzelnen Gemeinden in Rechnung gestellten Beträge.
Der Bericht dient als Grundlage für die Aufrechterhaltung der Anerkennung. Stellt das KSA Qualitätsmängel fest, kann das KSA deren Behebung mit Auflagen verbinden.
Als Orientierung steht den Anbietenden die Jahresbericht Vorlage zur Verfügung.