Der Kanton Basel-Landschaft leistet Beiträge an von ihm anerkannte Integrationsmassnahmen, die von den Gemeinden verfügt und mit dem Kantonalen Sozialamt abgerechnet werden. Es wird zwischen Förderungsprogrammen, Sprachförderungskursen, Grundkompetenzkursen, Beschäftigungsprogrammen, Massnahmen der sozialen Integration und Massnahmen der frühen Sprachförderung unterschieden.