Das Kantonale Sozialamt (KSA) überwacht und überprüft die Arbeit der Gemeinden hinsichtlich des ordnungsgemässen Vollzugs der Sozialhilfe unter anderem in Form von Audits. Es berät, schult und unterstützt die 86 Baselbieter Gemeinden ausserdem bei der Umsetzung der Sozialhilfe. Des Weiteren ist das Kantonale Sozialamt die kantonale Stelle für Zuständigkeitsfragen und für die medizinischen Notfälle.
Im Beschwerdeverfahren instruiert das Kantonale Sozialamt Beschwerden gegen Entschiede kommunaler Sozialhilfebehörden.
Im Asyl- und Flüchtlingsbereich arbeitet das Kantonale Sozialamt mit dem Bund zusammen und weist die vom Bund zugewiesenen Personen den Gemeinden zu. Es unterstützt die Gemeinden zudem bei der Integrationsförderung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Weiter bevorschusst das Kantonale Sozialamt Kinderunterhaltsbeiträge und unterstützt Personen im Trennungsfall bei der Einforderung von gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeiträgen. Das Kantonale Sozialamt übernimmt zudem kantonale Aufgaben bezüglich die Mietzinsbeiträge sowie Heimbewilligungen im Kanton.
Darüber hinaus engagiert sich das Kantonale Sozialamt in der Armutsprävention und -bekämpfung, bearbeitet übergreifende Fragen der Armutspolitik sowie politische Vorstösse und formuliert sozialpolitische Strategien und Konzepte.