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- Unterhaltsbeiträge und Inkasso
- Was müssen Sie tun?
Was müssen Sie tun?
So gehen Sie vor:
- Füllen Sie das Gesuch um Bevorschussung und/oder Inkassohilfe aus.
- Füllen Sie das Formular "Abtretung der Unterhaltsforderung" im Doppel aus.
- Füllen Sie das Formular "Vollmacht" im Doppel aus.
- Legen Sie den ausgefüllten Formularen die zusätzlich geforderten Unterlagen bei.
- Senden Sie die Unterlagen an: Kantonales Sozialamt, Gestadeckplatz 8, 4410 Liestal.
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Bevorschussung und / oder Inkassohilfe:
- Rechtstitel: rechtskräftiges Gerichtsurteil, gerichtliche Verfügung, Entscheide mit Vollstreckbarkeitserklärung, genehmigter Unterhaltsvertrag. Ausländische Rechtstitel müssen beglaubigt und übersetzt sein.
- Wohnsitzbescheinigung Ihrer Wohngemeinde von Ihnen und Ihren Kindern sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Kopie des Ausländerausweises von Ihnen und Ihren Kindern.
- Veranlagungsverfügung Staatssteuer definitiv, Seiten 1 und 2 oder Kopie der letzten ausgefüllten Steuererklärung mit sämtlich dazugehörigen Beilagen.
- Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen, auch allfällige Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, Invaliden- und Pensionskassenrenten, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, SUVA-Rente etc.
- Kopie der Kontokarte, wohin das Geld überwiesen werden muss.
- Detaillierte Aufstellung über die rückständigen Alimente.
- Kopie der Mahnung und der Aufgabenquittung von der Post (Mahnungen sind eingeschrieben zu versenden) oder Betreibung gegen die Schuldnerin oder den Schuldner.
- Unterlagen über eventuelle Einkünfte des alimentenberechtigten Kindes (wie zum Beispiel Lehrvertrag, Rentenverfügung, Ergänzungsleistung).
- Schulbestätigung bei über 16-jährigen, wenn nicht in Ausbildung.
Bei Wohneigentum benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Kopie Gebäudeversicherungspolice.
- Kopie Landanteil in m2.
- Nachweis über die Höhe der Hypothek (Hypothekenvertrag).
- Falls Finanzierung der Liegenschaft mit Pensionskassengelder entsprechende Belege.
Mitteilungspflicht
Die Übernahme der Bevorschussung und/oder Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen sind für Sie mit bestimmten Pflichten verbunden. Unverzüglich zu melden ist insbesondere folgendes:
- Neuer Rechtstitel (Urteil/Verfügung/Entscheid/Unterhaltsvertrag).
- Direktzahlung des Zahlungspflichtigen an die Gläubigerin oder den Gläubiger.
- Jede Adressänderung (bei Kantonswechsel wird der Inkassoauftrag aufgehoben).
- Bei Wiederverheiratung das Heiratsdatum und der neue Heimatkanton.
- Erneuter Zusammenzug mit dem getrenntlebenden Partner oder Kindsvater bzw. der getrenntlebenden Partnerin oder der Kindsmutter.
- Aufnahme eines nicht-ehelichen Konkubinats.
- Jede Änderung betreffend Kinderzulagenbezug.
- Bei einer allfälligen Adoption das genaue Datum der Adoptionsverfügung.
- Erwerb von Wohneigentum.
- Jede Veränderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Bei Kindern, die das 16. Altersjahr erreicht haben, eine Kopie des Lehrvertrages oder eine Schulbestätigung.
Auszahlungstermine
Die Alimentenbevorschussung wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Die genauen Auszahlungstermine für das aktuelle Jahr entnehmen Sie bitte nachfolgender Tabelle:
Freitag | 24. Januar 2025 |
Dienstag | 25. Februar 2025 |
Dienstag | 25. März 2025 |
Freitag | 25. April 2025 |
Montag | 26. Mai 2025 |
Mittwoch | 25. Juni 2025 |
Freitag | 25. Juli 2025 |
Montag | 25. August 2025 |
Donnerstag | 25. September 2025 |
Freitag | 24. Oktober 2025 |
Dienstag |
25. November 2025 |
Montag |
22. Dezember 2025 |