Die Abteilung Unterhaltsbeiträge und Inkasso bevorschusst die Kinderunterhaltsbeiträge, wenn diese nicht, unvollständig oder zu spät bezahlt werden. Sie hilft auch geschiedenen oder getrennten Ehegatten, Personen in aufgelöster eingetragener Partnerschaft sowie Partnern und Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft, deren Getrenntleben gerichtlich geregelt ist, bei der Einforderung der gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge.
Öffnungszeiten
Schalter- und Telefonzeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstagnachmittag und Donnerstagvormittag nicht erreichbar.