Fristverlängerung für Privatpersonen
Aufgrund einer Systemumstellung steht Ihnen dieser Service ab dem 10. April 2025, 16:00 Uhr, bis zum 4. Mai 2025 nicht zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ist es Ihnen nicht möglich, innert der angesetzten Frist die Steuererklärung einzureichen? Hier können Sie eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen.
Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d. h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen.
Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.
Gesuche um Fristerstreckung, die mehr als 8 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, sind mittels Auswahlfeld zu begründen und werden durch die zuständige Behörde geprüft. In diesen Fällen wird die Bestätigung ausschliesslich auf dem Postweg zugestellt.