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Steuerwissen
Steuerpflicht, Einreichungspflicht, Einreichungsort, Lohnausweis, Einsprachen, VertretungsvollmachtSteuerpflicht
Im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind:
- Personen, die im Kanton Basel-Landschaft wohnen oder hier ihren gesetzlichen Wohnsitz haben, oder sich, ohne in der Schweiz einen Wohnsitz zu haben, im Kanton aufhalten (persönliche Zugehörigkeit);
- Personen, die bei ausserkantonalem Wohnsitz Eigentums- oder Nutzniessungsrechte an Grundstücken im Kanton Basel-Landschaft haben oder hier als Inhaber einer Einzelfirma oder Teilhaber einer Personengesellschaft eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben (wirtschaftliche Zugehörigkeit).
Persönliche Zugehörigkeit
Eine Person hat ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, wenn sie sich hier mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält und sich somit der Mittelpunkt ihrer persönlichen Lebensverhältnisse im Kanton befindet.
Einen steuerrechtlich massgeblichen Aufenthalt im Kanton Basel-Landschaft hat eine Person, wenn sie hier während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigkeit ausübt oder hier während mindestens 3 Monaten verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt. Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland, die sich lediglich zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilanstalt aufhalten, sind im Kanton Basel-Landschaft nicht steuerpflichtig.
Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht unbeschränkt und erstreckt sich auf das gesamte, weltweite Einkommen und Vermögen. Davon ausgenommen sind jedoch Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft.
Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt sich die Steuerpflicht auf diejenigen Teile des Einkommens und Vermögens, für die eine Steuerpflicht im Kanton besteht (beschränkte Steuerpflicht). Dazu gehören insbesondere das Einkommen von im Kanton Basel-Landschaft gelegenen Grundstücken und von sich hier befindlichen Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten sowie die entsprechenden Vermögenswerte.
Auch Personen mit lediglich wirtschaftlicher Zugehörigkeit bzw. beschränkter Steuerpflicht sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Optimalerweise wird dabei die Steuererklärung des Kantons Basel-Landschaft vollständig ausgefüllt und zurückgeschickt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Kopie der Steuererklärung Ihres schweizerischen Wohnsitzkantons einzureichen. Jedenfalls benötigen wir für jede im Kanton Basel-Landschaft gelegene Liegenschaft eine separate Liegenschaftsrechnung, das Schuldenverzeichnis sowie bei einer Geschäftstätigkeit in unserem Kanton die Bilanz- und Erfolgsrechnung oder entsprechende Aufstellungen mit allen Details. Zudem ersuchen wir Sie, uns das leere Steuererklärungsformular des Kantons Basel-Landschaft zwecks Eingangs-Registrierung ebenfalls zurück zu senden.
Einreichungspflicht
Eine Steuererklärung 2024 haben einzureichen:
- alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2024 ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten;
- Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2024 volljährig geworden sind;
- Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem andern Kanton mit Postnumerandobesteuerung (einjährige Veranlagung), die im Kanton Basel-Landschaft aufgrund von Liegenschaftsbesitz oder Geschäftsort steuerpflichtig sind, können eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung des Wohnsitzkantons samt den Hilfsformularen für das Jahr 2024 einreichen.
Heirat, Scheidung oder Trennung
Bei einer Eheschliessung innerhalb der laufenden Steuerperiode erfolgt die Besteuerung der Ehepartner für die gesamte Steuerperiode gemeinsam. Im Falle einer Scheidung oder einer rechtlichen bzw. tatsächlichen Trennung werden die Ehepartner hingegen für die gesamte Steuerperiode getrennt besteuert. Für das Steuerjahr, in dem die Trennung erfolgt ist, sind daher jeweils separate Steuererklärungen einzureichen.
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2024
Eine Steuererklärung 2024 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zur Beendigung der Steuerpflicht ist von allen natürlichen Personen einzureichen, deren Steuerpflicht im Kanton Baselland im Kalenderjahr geendet hat infolge
- Wegzug ins Ausland;
- Tod der steuerpflichtigen Person.
Frist zur Abgabe der Steuererklärung
In solchen Fällen ist die Steuererklärung in der Regel innert 30 Tagen nach Zustellung der Formulare beim zuständigen Gemeindesteueramt oder der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Vorbehalten bleiben allfällige Fristerstreckungen durch die Steuerbehörden.
Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft
Für die Veranlagung und die Besteuerung wird ausschliesslich auf die Verhältnisse am 31. Dezember 2024 oder am Ende der Steuerpflicht abgestellt. Eine Steuerteilung findet nur statt, wenn Sie an diesem Stichtag aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in mehreren Gemeinden steuerpflichtig sind. Steuerteilungen sind nur nach Überprüfung sowie dem Einverständnis aller involvierten kantonalen beziehungsweise kommunalen Steuerbehörden möglich.
Ihr Jahrgang 2006
Sie sind im Jahre 2024 volljährig geworden. Wie alle übrigen Steuerpflichtigen erhalten Sie die Steuererklärung 2024 inkl. Beilagen zugestellt und erfüllen die üblichen Verfahrenspflichten, insbesondere reichen Sie fristgerecht die vollständig ausgefüllte Steuererklärung 2024 ein.
Einreichungsort
Den Einreichungsort finden Sie auf der Steuererklärung bzw. auf dem E-Tax BL-Begleitbogen aufgedruckt.
Lohnausweis
Einsprachen
Einsprachen müssen schriftlich und handschriftlich unterschrieben an die kantonale Steuerverwaltung, Gemeinden und Einsprachen, Rheinstrasse 33, Postfach, 4410 Liestal eingereicht werden.
Eine Einsprache per E-Mail oder Fax erfüllt wegen der fehlenden Original-Unterschrift die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Es genügt jedoch ein normaler Brief, der handschriftlich unterzeichnet ist. Die Frist gilt noch als eingehalten, wenn die Einsprache am 30. Tag der Schweizerischen Post (Datum Poststempel) übergeben wird. Es empfiehlt sich, die Einsprache eingeschrieben zu versenden, um die Einhaltung der Frist beweisen zu können.
Weitere Information zu Einsprachen finden Sie unter den FAQ.