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2. Freiwillige frühe Sprachförderung
Gemeinden können Erziehungsberechtigten, deren Kinder gemäss Sprachstanderhebung Sprachförderbedarf haben, empfehlen, ihr Kind in ein freiwilliges Sprachförderangebot zu schicken. Stehen umfangreiche Angebote früher Sprachförderung zur Verfügung, können die Erziehungsberechtigten diese freiwillig nutzen. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die Gemeinden liegt in deren Ermessen.