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Frühe Sprachförderung




Medienmitteilung vom 7. April 2025
Was ist alltagsintegrierte Sprachförderung?
Kinder benötigen Sprache in allen Lebensbereichen – sei es beim Zusammenleben in der Familie, in pädagogischen Einrichtungen, beim Spielen mit anderen Kindern oder beim Lernen in der Schule. Die Grundlagen dafür werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt.
Am effektivsten erlernen Kinder die Sprache, wenn sie im Alltag zahlreiche Gespräche mit Erwachsenen und anderen Kindern führen. Die alltagsintegrierte Sprachförderung setzt genau hier an: Sie basiert auf der Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind und orientiert sich an den Interessen und der Neugier des Kindes. Der Alltag dient dabei als Ausgangspunkt für eine gezielte Förderung der deutschen Sprache. Ob Gespräche, Spielsituationen, Erlebnisse oder die Umgebung, wie etwa der Spielplatz – all das bietet vielfältige Gelegenheiten, die kommunikativen Fähigkeiten der Kinder gezielt zu unterstützen und zu entwickeln.
Wie kommt die Sprache zu den Kindern? Wie können Eltern und Fachleute die Sprachentwicklung der Kinder im Alltag unterstützen? Antworten auf diese Fragen geben die 25 kurzen Filme auf «Lerngelegenheiten für Kinder bis 4».
Was Eltern tun können
Sprechen und spielen Sie mit Ihrem Kind — immer und überall und in Ihrer stärksten Sprache. Schalten Sie den Fernseher aus. Seien Sie ein gutes Vorbild und haben Sie Freude am gemeinsamen Entdecken der (Sprach-) Entwicklung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mütter-Väter-Beratung Ihrer Gemeinde oder sprechen Sie mit Ihrer/m Kinderärztin/Kinderarzt.
Kampagne "Aufwachsen mit digitalen Medien"
Weniger Bildschirmzeit — mehr Bewegung!
Was Fachpersonen tun können
Fachpersonen in Spielgruppen, Kindertagesstätten, Tagesfamilien oder Freizeitangeboten bilden sich zusätzlich weiter. Sie bieten in ihrem Betreuungsalltag die frühe Sprachförderung spielerisch, individuell, reflektiert und in Zusammenarbeit mit den Eltern an. In ihrem Sprachförderkonzept (Beispiele) erklären sie, nach welchen Leitlinien sie sich orientieren und wie sie die frühe Sprachförderung in ihrer Gruppe umsetzen.
Im Kanton Basel-Landschaft stehen den Fachpersonen Aus- und Weiterbildungen, Supervisionsangebote und Vernetzungsmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung. Mehr dazu hier.
Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
Um Kinder mit Sprachförderbedarf besser zu erreichen, wurde am 14. September 2023 das neue Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) einstimmig vom Landrat angenommen. Die Umsetzung und das in Kraft treten erfolgten am 1. September 2024.
- Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116)
- Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (SGS 116.11)
- Sprachstanderhebung: Festlegung des Wertes für Sprachförderbedarf 2025
Das GfS bietet den Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft eine gesetzliche Grundlage sowie eine kantonsweit einheitliche Regelung zur Umsetzung eines selektiven Sprachförderobligatoriums, damit die frühe Sprachförderung flächendeckend und möglichst einheitlich implementiert werden kann.
Ab Januar 2025 wird im Kanton Basel-Landschaft flächendeckend jedes Jahr eine Sprachstanderhebung bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Sprachstanderhebung läuft inhaltlich und zeitlich einheitlich ab. Gemeinden und Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse informiert und Leistungserbringende früher Sprachförderung (Kindertagesstätten, Tagesfamilien und Spielgruppen) dabei unterstützt, die Qualität ihrer Angebote früher Sprachförderung zu verbessern. Der genaue Zeitplan sowie der Ablauf der Sprachstanderhebung sind festgelegt.
- Zeitplan und Ablauf Sprachstanderhebung
- Informationsveranstaltung Präsentation Juni 2024
- Informationsveranstaltung Präsentation Oktober 2024
Die Zuständigkeiten, Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten, die das neue GfS für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure vorsieht, sind klar definiert:
Bei Fragen oder Anliegen rund um das Thema frühe Sprachförderung wenden Sie sich bitte an:
Manuela Hofbauer, Koordinatorin Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft
manuela.hofbauer@bl.ch, 061 552 56 67 / 079 456 22 61 (Di - Do)

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