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5. Aus- und Weiterbildungen
Leistungserbringende mit Standort im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Kurskosten für Aus- und Weiterbildungen für die frühe Sprachförderung vollumfänglich erstattet, soweit diese für den Erhalt einer Anerkennung als Angebot früher Sprachförderung notwendig sind. Dies umfasst das «Kursgeld» des Einführungssemesters «Frühe Sprachförderung» bzw. des ersten Semesters des Lehrgangs der Berufsfachschule Basel (das Kursgeld für die weiteren Semester des Lehrgangs «Frühe Sprachförderung» wird zur Hälfte vom Kanton übernommen) sowie Ausbildungsangebote der IG Spielgruppen GmbH (Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration», Module 1-4) in einem Umfang von circa 40 Stunden. Die Kosten für weitere Angebote können auf Antrag und nach gemeinsamer Absprache mit der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons übernommen werden. Aus- und Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung stehen allen Leistungserbringenden offen, unabhängig von einem Obligatorium oder der Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Institutionen.