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Kanton



Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung und Anwendung eines Sprachförderobligatoriums. Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich. Ausserdem unterstützt der Kanton sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende früher Sprachförderung, die Qualität ihrer Angebote mittels verschiedener Massnahmen zu verbessern.
Unter allgemeinen Angeboten früher Sprachförderung werden alle Angebote verstanden, in denen frühe Sprachförderung stattfinden kann. Hierzu zählen unter anderem KITAs und Spielgruppen, sowie Freizeitangebote in Gruppen, die sprachfördernd wirken. Als anerkannte Angebote früher Sprachförderung werden die Angebote verstanden, die gemäss § 4 der Verordnung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und professionelle sowie zielgerichtete frühe Sprachförderung anbieten. Im Rahmen von Sprachförderobligatorien müssen die Gemeinden zwingend mit anerkannten Angeboten zusammenarbeiten. Die Anerkennung ermöglicht den Leistungserbringenden zudem den Anspruch auf einen jährlichen Sockelbeitrag von CHF 1'000.- beim Kanton.
Die einzelnen Massnahmen und Angebote im Überblick:
1. Koordinationsstelle frühe Sprachförderung
Der Kanton, resp. die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Fachbereichs Familien steht den Gemeinden und Leistungserbringenden früher Sprachförderung für administrative und organisatorische Fragen rund um die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes, die Einführung eines Sprachförderobligatoriums und die Anerkennung von qualifizierten Sprachförderangeboten zur Verfügung.
2. Sprachstanderhebung
Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich. Ab Januar 2025 wird diese jährlich bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Koordinationsstelle kontaktiert die Erziehungsberechtigten schriftlich. Diese füllen einen Fragebogen über die Deutschkenntnisse ihres Kindes aus und retournieren ihn fristgemäss. Bleibt eine Antwort aus, informiert der Kanton die Gemeinden. Die Aufgabe der Gemeinden ist es dann, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens anzubieten. Wenn nach Ablauf der zweiten Frist keine Reaktion der Erziehungsberechtigten erfolgt, gibt es eine schriftliche Ermahnung seitens Kanton.
Die Universität Basel wertet die Daten anonymisiert aus und informiert die Koordinationsstelle des Kantons über die Ergebnisse. Die Koordinationsstelle des Kantons leitet die Ergebnisse an die Gemeinden und an die Erziehungsberechtigten weiter.
3. Anschubfinanzierung für Gemeinden
Der Kanton beteiligt sich finanziell an Massnahmen und Angeboten zum Ausbau und zur Qualitätsförderung früher Sprachförderung in den Gemeinden. Diese finanzielle Unterstützung umfasst eine Anschubfinanzierung von CHF 160'000.- von 2026 bis 2028. Die Anschubfinanzierung dient als Anerkennung der Gemeinden, die sich in der frühen Sprachförderung engagieren.
4. Sockelbeitrag für anerkannte Angebote früher Sprachförderung
Der Kanton unterstützt anerkannte Leistungserbringende früher Sprachförderung (Spielgruppen und KITAs) in Form eines Sockelbeitrags. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung gemäss fachlichen Standards zu kompensieren. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft.
5. Aus- und Weiterbildungen
Leistungserbringende mit Standort im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Kurskosten für Aus- und Weiterbildungen für die frühe Sprachförderung vollumfänglich erstattet, soweit diese für den Erhalt einer Anerkennung als Angebot früher Sprachförderung notwendig sind. Dies umfasst das «Kursgeld» des Einführungssemesters «Frühe Sprachförderung» bzw. des ersten Semesters des Lehrgangs der Berufsfachschule Basel (das Kursgeld für die weiteren Semester des Lehrgangs «Frühe Sprachförderung» wird zur Hälfte vom Kanton übernommen) sowie Ausbildungsangebote der IG Spielgruppen GmbH (Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration», Module 1-4) in einem Umfang von circa 40 Stunden. Die Kosten für weitere Angebote können auf Antrag und nach gemeinsamer Absprache mit der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons übernommen werden. Aus- und Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung stehen allen Leistungserbringenden offen, unabhängig von einem Obligatorium oder der Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Institutionen.
6. Regionale Vernetzungstreffen frühe Sprachförderung
Anerkannte und freiwillige Leistungserbringende in der frühen Sprachförderung sind eingeladen, kostenlos an regionalen Vernetzungstreffen teilzunehmen. Diese Treffen werden vom Kanton finanziert und finden mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten statt. Sie bieten eine Plattform für den Wissensaustausch zwischen Spielgruppenleitenden, KITA-Mitarbeitenden und Tagesfamilien und der Vernetzung, insbesondere zu den Vertretungen aus den Gemeindeverwaltungen und der Politik.
7. Zusammenarbeit mit interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittlern für Gemeinden und Erziehungsberechtigte
Beim Ausfüllen des Fragebogens im Rahmen der Sprachstanderhebung, sowie bei Fragen im Zusammenhang mit dem GfS, können bei sprachlichen Barrieren interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler hinzugezogen werden. Dieses Angebot ist freiwillig, kostenlos und kann mit oder ohne Sprachförderobligatorium von den Gemeinden in Anspruch genommen werden. Finanziert wird es durch das KIP 3. Die Liste mit den interkulturellen Vermittelnden von HEKS steht den Gemeinden, Fachlpersonen und Erziehungsberechtigten ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.
8. Supervisionsangebote
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
Für Absolventinnen und Absolventen des Zertifikatslehrgangs "Sprache und Integration" der IG Spielgruppen GmbH oder "Frühe sprachliche Förderung" an der BFS Basel wird der Besuch des Moduls "Praxisbesuch mit Feedback" als gleichwertig zur Teilnahme an einer Supervision anerkannt. Dadurch entfällt in dem Jahr, in dem das Modul absolviert wird, der Bedarf, zusätzlich eine Supervision zu besuchen.
Angebot des Ausländerdienstes ald: Ablauf der Supervision
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Ausländerdienst Baselland (ald).
Eine zweite Möglichkeit ist der Besuch einer Gruppensupervision.
Die Supervisionen finden in Gruppen von 5 bis max. 8 Personen statt, 4x pro Jahr à 2 Stunden.
Die Teilnehmenden bringen aktuelle Themen aus der frühen sprachlichen Förderung ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer von Brigitte Herz.
Anmeldung bis zum 20. April 2025 an: brigitte.herz@gmx.ch
Die Platzzahl ist limitiert.