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3. Sockelbeitrag für anerkannte Leistungserbringende
Anerkannte Leistungserbringende erhalten finanzielle Unterstützung durch den Kanton in Form eines Sockelbeitrags. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung, wie beispielsweise Personalkosten für den Besuch von Aus- und Weiterbildungen gemäss fachlichen Standards, zu kompensieren. Der Sockelbeitrag dient nicht als Beitrag an die Durchführung und Umsetzung von Sprachförderangeboten, für deren Unterstützung bzw. Subvention die Gemeinden zuständig sind. Die anerkannten Leistungserbringenden, oder Gemeinden als deren Vertreter, stellen den Antrag direkt bei der Koordinationsstelle des Kantons.