- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Generalsekretariat
- Fachbereich Familien
- Frühe Sprachförderung
- Leistungserbringende
Leistungserbringende
Leistungserbringende
Sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende (Spielgruppen und KITAs) erhalten Unterstützung durch Kanton und Gemeinden.
Die einzelnen Anforderungen und Angebote im Überblick:

1. Anerkennung
Spielgruppen und KITAs können als Angebote früher Sprachförderung anerkannt werden (Tagesfamilien müssen sich zu einer Institution zusammenschliessen). Die Anerkennung berechtigt sie zur Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Rahmen eines Sprachförderobligatoriums und für den Erhalt des jährlichen Sockelbeitrags. Die Leistungserbringenden (Spielgruppen und KITAs) melden sich bei der zuständigen Ansprechstelle oder -person in der Gemeinde. Diese ist für die Prüfung und Anerkennung zuständig. Leistungserbringende müssen gemäss § 3 des Gesetzes bestimmte Qualitätsvorgaben erfüllen (Kriterien zur Anerkennung als Sprachförderangebot). Der Kanton stellt den Gemeinden für die Prüfung eine Checkliste zur Verfügung. Die Gemeinden melden der Koordinationsstelle des Kantons die Anerkennung von Leistungserbringenden. Die Anerkennung gilt für vier Jahre und muss danach durch die Leistungserbringenden neu beantragt werden. Wenn innerhalb der vier Jahre bekannt wird, dass ein Angebot früher Sprachförderung einzelne Kriterien nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung widerrufen werden. Dies ist dem Kanton ebenfalls zu melden.
- Formular zur Anerkennung von Sprachförderangeboten durch die Gemeinden inkl. Checkliste für die Gemeinden auf Seite 4
2. Obligatorium
Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie ein Sprachförderobligatorium einführen möchten oder nicht.
Gemeinden, die ein Sprachförderobligatorium einführen, sind für die Umsetzung des Obligatoriums selbst verantwortlich und regeln die Zusammenarbeit mit anerkannten Angeboten früher Sprachförderung z.B. mittels Leistungsvereinbarungen. Sie erstellen ein Reglement oder passen ein bereits bestehendes Reglement, wie z. B. das FEB-Reglement, an. Zudem garantieren sie, dass sie für diejenigen Kinder, welche Sprachförderbedarf ausweisen, mindestens ein anerkanntes Angebot früher Sprachförderung kostenlos zur Verfügung stellen können.
Die Zusammenarbeit der Gemeinden mit Leistungserbringenden früher Sprachförderung ist beschränkt auf anerkannte Angebote, welche die Qualitätskriterien gemäss § 3 des Gesetzes über die frühe Sprachförderung erfüllen (siehe Punkt 1 Anerkennung).
Anerkannte Angebote früher Sprachförderung garantieren das Erfüllen der Qualitätskriterien gemäss § 3 der kantonalen Verordnung:
- Das Angebot basiert auf einem Sprachförderkonzept.
- Umgangs- und Betreuungssprache ist vorwiegend Deutsch.
- Die Sprachförderung wird in den Betreuungsalltag integriert und erfolgt altersgerecht.
- Das Angebot steht während des Kalenderjahrs während 38 Wochen, mindestens 2-mal pro Woche halbtags mit einer Dauer von je mindestens 2 1/2 Stunden zur Verfügung.
- Die Betreuung erfolgt nach allgemein anerkannten pädagogischen Grundsätzen.
- Mindestens 1 der im Einsatz stehenden Betreuungspersonen verfügt über eine Weiterbildung in früher Sprachförderung.
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 40 Stunden.
- Mindestens 1 für die frühe Sprachförderung qualifizierte Person nimmt jährlich an einem
kantonal angebotenen Supervisionsangebot teil.
Zudem haben sie zu prüfen, ob die Kinder mit Förderbedarf der Verpflichtung regelmässig nachkommen. Bei wiederholtem Fehlen besteht Meldepflicht gegenüber der Gemeinde.
3. Sockelbeitrag für anerkannte Leistungserbringende
Anerkannte Leistungserbringende erhalten finanzielle Unterstützung durch den Kanton in Form eines Sockelbeitrags. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung, wie beispielsweise Personalkosten für den Besuch von Aus- und Weiterbildungen gemäss fachlichen Standards, zu kompensieren. Der Sockelbeitrag dient nicht als Beitrag an die Durchführung und Umsetzung von Sprachförderangeboten, für deren Unterstützung bzw. Subvention die Gemeinden zuständig sind. Die anerkannten Leistungserbringenden, oder Gemeinden als deren Vertreter, stellen den Antrag direkt bei der Koordinationsstelle des Kantons.
4. Aus- und Weiterbildungen
Leistungserbringende mit Standort im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Kurskosten für Aus- und Weiterbildungen für die frühe Sprachförderung vollumfänglich erstattet, soweit diese für den Erhalt einer Anerkennung als Angebot früher Sprachförderung notwendig sind. Dies umfasst das «Kursgeld» des Einführungssemesters «Frühe Sprachförderung» bzw. des ersten Semesters des Lehrgangs der Berufsfachschule Basel (das Kursgeld für die weiteren Semester des Lehrgangs «Frühe Sprachförderung» wird zur Hälfte vom Kanton übernommen) sowie Ausbildungsangebote der IG Spielgruppen GmbH (Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration», Module 1-4) in einem Umfang von circa 40 Stunden. Die Kosten für weitere Angebote können auf Antrag und nach gemeinsamer Absprache mit der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons übernommen werden. Aus- und Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung stehen allen Leistungserbringenden offen, unabhängig von einem Obligatorium oder der Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Institutionen.
- Aus- und Weiterbildungen in der frühen Sprachförderung
- Übersicht Aus- und Weiterbildungen in der frühe Sprachförderung
Lerneinheiten Sprache und Integration Online/Präsenz vor Ort
Mit Lerneinheiten à zwei Stunden Bildungslücken schliessen:
Kompakte Lerneinheiten zu Sprachbildung, Sprachförderung und interkultureller Arbeit mit Kindern und Eltern im Frühbereich. Die Lerneinheiten enthalten grundlegende Themen unseres Zertifikatslehrgangs Sprache und Integration. Sie stehen allen, auch Assistenz- und Begleitpersonen offen - es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Der Besuch aller Lerneinheiten führt nicht zum Zertifikat Sprache und Integration. Die Lerneinheiten sind ein kostenloses Angebot für Personen, die im Kanton Basel-Landschaft arbeiten.
5. Supervisionen
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
Differenzierung: der Besuch des Supervisionsmoduls während den Zertifikatslehrgängen («Sprache und Integration» IG Spielgruppen oder «Frühe sprachliche Förderung» BFS Basel) wird ebenfalls anerkannt, sofern der Anerkennungsantrag und Supervisionsbesuch im gleichen Jahr stattfinden.
Dadurch entfällt in dem Jahr, in dem das Modul absolviert wird, der Bedarf, zusätzlich eine Supervision zu besuchen.
Übergangsregelung 2024:
Information zum Sockelbeitrag 2024: Supervisionsanfragen, welche bis zum 13.12.2024 beim ald eingetroffen (per E-Mail, fruehfoerderung@ald-bl.ch), aber aus organisatorischen Gründen nicht mehr im 2024 möglich sind, dürfen bis Ende Februar 2025 nachgeholt werden. Sie können als Sonderfall nach erfolgter Supervision beim Antrag des Sockelbeitrags 2024 rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Regelung ist eine Übergangslösung für das Startjahr 2024 und beinhaltet ein Kontingent von maximal 30 Terminen.
Die Supervision dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für pädagogisches Personal, welches dabei unterstützt wird, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen.
Information zum Angebot des Ausländerdienstes ald: Ablauf der Supervision
Der Fokus liegt auf dem fachlichen Austausch und Feedback, die Supervision ist nicht bewertend aufgebaut und keine Kontrolle.
- Der Besuch zur Beobachtung in der Gruppe umfasst 60 Minuten.
- Das Auswertungs- und Beratungsgespräch findet ca. 1 Woche später statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Spielgruppen-/Kita-Leitung und der Supervisorin.
Zur Anmeldung gelangen Sie über den Ausländerdienst Baselland (ald).
Eine zweite Möglichkeit ist der Besuch einer Gruppensupervision.
Die Supervisionen finden in Gruppen von 5 bis max. 8 Personen statt, 4x pro Jahr à 2 Stunden.
Die Teilnehmenden bringen aktuelle Themen aus der frühen sprachlichen Förderung ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer von Brigitte Herz.
Anmeldung bis zum 20. April 2025 an: brigitte.herz@gmx.ch
Die Platzzahl ist limitiert.
6. Regionale Vernetzungstreffen frühe Sprachförderung
Anerkannte und freiwillige Leistungserbringende in der frühen Sprachförderung sind eingeladen, kostenlos an regionalen Vernetzungstreffen teilzunehmen. Diese Treffen werden vom Kanton finanziert und finden mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten statt. Sie bieten eine Plattform für den Wissensaustausch zwischen Spielgruppenleitenden, KITA-Mitarbeitenden und Tagesfamilien und der Vernetzung, insbesondere zu den Vertretungen aus den Gemeindeverwaltungen und der Politik.
3. Informationsveranstaltung und Vernetzungstreffen Frühe Sprachförderung
Voraussetzungen, Chancen und Grenzen in der interkulturellen Kommunikation und Elternarbeit
Die erste Sprachstanderhebung des Kantons Basel-Landschaft läuft auf Hochtouren und schon bald wissen wir, wie viele Kinder im Kanton Sprachförderung vor dem Kindergarten benötigen. Eltern von Kindern mit ausgewiesenem Sprachförderbedarf werden aufgrund der Ergebnisse eingeladen, sich auf die Suche nach einer Betreuungsorganisation zu machen, damit ihr Kind von einer frühen Sprachförderung profitieren kann. Es ist deshalb an der Zeit, sich im Rahmen des Vernetzungsanlasses im Mai 2025 auf den nächsten Schritt vorzubereiten.
Zeit |
Thema |
18:00 h |
Begrüssung Jacqueline Seiler |
18:05 h
|
Voraussetzungen, Chancen und Grenzen Fachreferat von Dr. phil. Rebekka Ehret |
18:50 h |
Transfer in die Praxis |
18:10 h |
Aktuelles von der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung >Ergebnisse Sprachstanderhebung 2025 >Aktuelles zum Supervisionsangebot |
19.30 h |
Vernetzungsapéro |