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Allgemeine Fragen
Was ist der Zweck des Jugendstrafrechts?
Vgl. Jugendstrafrecht
Wie kann ein Jugendlicher bestraft werden?
Vgl. Strafen und Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht
An wen kann man sich bei bestehenden Problemen wenden?
Bei Problemen bezüglich strafbaren Handlungen kann man sich primär an die Polizei, insbesondere den Jugenddienst, oder direkt an die Jugendanwaltschaft wenden. Bei Kenntnis von konkreten strafbaren Offizialdelikten müssen allerdings die amtlichen Stellen zwingend tätig werden.
Wird die Zukunft eines Jugendlichen durch eine Strafanzeige zerstört?
Die Zukunft eines Jugendlichen wird in keiner Weise durch eine Strafanzeige resp. die jugendstrafrechtliche Sanktion zerstört. Im Bereich der Bagatelldelikte sind auch die Folgen wie Verweis, Bussen oder persönliche Leistungen von wenigen Tagen ohne spätere Folgen. Sehr problematisch wird es hingegen, wenn eine minderjährige Person über längere Zeit immer wieder bei schweren Delikten (z.B. Körperverletzung, Raub, Drogenhandel, Einbruch, massive Sprayerei etc.) straffällig wird und keine bessernde Reaktion erfolgt. Häufig führen nicht geahndete Straftaten zu immer massiveren Delikten, zu einer zunehmenden Verwahrlosung, zu einer Vernachlässigung der Ausbildung, zu einem Ansteigen des vom Täter später zu bezahlenden Schadens, zu Drogenmissbrauch oder zu anderen gefährlichen Folgen. Vielfach "wachen" Jugendliche erst durch die Einschaltung von Behörden auf und erkennen, dass sie so nicht weitermachen können. Häufig können erst dann die erforderlichen Schritte (z.B. Unterstützung der Eltern, Therapie, Schaffen einer Tagesstruktur, Wiederaufnahme einer Ausbildung) eingeleitet werden.
Wie muss ich mir den Ablauf eines Strafverfahrens vorstellen?
Wenn eine Anzeige erstattet wird, muss zunächst abgeklärt werden, was genau passiert ist. Zu diesem Zweck wird die Polizei und/oder ein Jurist im Untersuchungsbereich der Jugendanwaltschaft den Geschädigten einvernehmen, d.h., es wird in der Regel eine schriftliche Einvernahme gemacht oder es werden zumindest dessen Angaben in Form einer "ich-Aussage" für die Anzeige aufgenommen. Danach wird die beschuldigte Person, die im Verdacht steht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, von der Polizei und/oder der Jugendanwaltschaft ein erstes Mal zu den Vorwürfen befragt. Falls der Sachverhalt unklar bleibt, können auch Zeugen befragt oder eine Konfrontation (Gegenüberstellung) gemacht werden.
Bei schwereren Delikten müssen die beschuldigten Jugendlichen nicht selten zusammen mit den Eltern zu einer weiterführenden Einvernahme bei der Jugendanwaltschaft erscheinen. Bei der Einvernahme und Besprechung mit den Jugendlichen kommt nunmehr der Bearbeitung des Delikts ein hoher Stellenwert zu, andererseits wird auch die persönliche Situation geklärt und entschieden, ob genauere Abklärungen notwendig sind oder ob das Verfahren mit der Ausfällung einer Strafe abgeschlossen werden soll. Die Abklärung erfolgt dabei in der Regel durch den Sozialdienst der Jugendanwaltschaft. Erfolgt keine Einvernahme bei der Jugendanwaltschaft, wird das Verfahren schriftlich mittels Strafbefehl abgeschlossen.
Für den Vollzug von angeordneten Strafen oder Schutzmassnahmen ist die Jugendanwaltschaft zuständig.
Was passiert mit Jugendlichen, die schwere Delikte begangen haben?
Bei ganz schweren Delikten wie Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, bewaffnetem Raub oder gar Tötungsdelikten besteht ein besonders starkes Interesse am Schutz der Bevölkerung. In solchen Fällen werden in der Regel beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für Haftgründe (Wiederholungs-, Flucht- und/oder Kollusionsgefahr) die beschuldigten Jugendliche in Untersuchungshaft genommen. Danach kann eine Beobachtungsabklärung und später eine definitive Platzierung in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung (Jugendheim) oder einem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene (z.B. Arxhof) folgen bzw. richterlich angeordnet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und diese Schutzmassnahmen für die persönliche Entwicklung des Jugendlichen sinnvoll erscheinen. In solchen schwerwiegenden Fällen werden genaue Abklärungen über die persönlichen Hintergründe und Verhältnisse des Betroffenen eingeleitet und durchgeführt. Bei einer stationären Abklärung wird in Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen, dessen Eltern oder anderen Bezugspersonen von einem Team von Psychiatern, Sozialpädagogen und Berufsausbildnern genau abgeklärt, auf welchem Weg der betroffene Minderjährige am ehesten wieder zu einem normalen Leben und einer beruflichen Ausbildung zurückfinden kann.