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Rechtsfolgen

Wird ein beschuldigter Jugendlicher oder eine beschuldigte Jugendliche einer Straftat schuldig gesprochen, hat er/sie mehrere Rechtsfolgen zu tragen.

Die wichtigste Rechtsfolge ist dabei die Sanktion des Jugendstrafgesetzes. Diese besteht immer aus einer Strafe und, wenn ein Jugendlicher oder eine Jugendliche einer besonderen erzieherischen Betreuung oder einer therapeutischen Behandlung bedarf, zusätzlich einer Schutzmassnahme.

Weitere mögliche Folgen eines Schuldspruchs für die beschuldigte Person sind:

  • Zahlung der Untersuchungs- und Verfahrenskosten
  • Zahlung von Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen zuhanden des Geschädigten/Opfers
  • Einzug von Tatwerkzeugen, Waffen und gefährlichen Gegenständen, von Betäubungsmitteln sowie von Deliktsgut

Strafregistereintrag

Einen Strafregistereintrag gibt es lediglich in Fällen, bei denen ein Freiheitsentzug, eine Unterbringung oder eine ambulante Behandlung verfügt worden ist. In den übrigen Fällen erfolgt kein Strafregistereintrag.