Die Bewährungshilfe Basel-Landschaft (BWH) betreut im Auftrag des Kantons Menschen, welche mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Für rechtliche und persönliche Fragen vor oder nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft oder dem Straf- und Massnahmenvollzug bietet das qualifizierte Team der Bewährungshilfe unterstützende Gespräche und konkrete Hilfe für die Direktbetroffenen und deren Angehörigen an.
Wir führen die Anordnungen der Staatsanwaltschaft, der Gerichte oder Vollzugsbehörden durch und kontrollieren die Weisungen und ambulante Behandlungen gemäss Artikel 44, 62, 87, 93 und 94Schweizer Strafgesetzbuch.