Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten - Wehrgerechtigkeit gegenüber den Dienstleistenden. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist keine Steuer, sondern eine Ersatzabgabe für eine - aus welchen Gründen auch immer - nicht erbringbare Naturallast. Der Ertrag fliesst ohne Zweckbindung in die allgemeine Bundeskasse.
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Ressort Wehrpflichtersatz Oristalstrasse 100 4410 Liestal Telefon: 061 552 71 60 E-Mail: wehrpflichtersatz(at)bl.ch