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Polizist/in
Als Polizistin oder Polizist sind Sie rund um die Uhr für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Landschaft verantwortlich und setzen sich für sie ein.
Der Polizeiberuf ist ein anspruchsvoller und abwechslungsreicher Beruf. Er bietet verschiedene interessante Tätigkeitsgebiete und vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten.
Tragen Sie Verantwortung, sind Sie motiviert und flexibel? Besitzen Sie zudem eine hohe Sozialkompetenz und Charakterstärke?
Dann suchen wir Sie als starke und belastbare Persönlichkeit.
Ihr Profil
- Schweizerische Staatsangehörigkeit
- Alter zwischen 20 (bei Bewerbungseingang) und ca. 40 Jahren
- Matura, abgeschlossene Berufslehre (EFZ oder EBA) oder gleichwertige Ausbildung
- Einwandfreier Leumund (kein Eintrag im Strafregister)
- Mindestgrösse: 160 cm
- Gutes Beherrschen der deutschen Sprache im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Sehr gute physische und psychische Leistungsfähigkeit
- Militärdienst ist keine Voraussetzung (bei Dienstpflicht: Rekrutenschule oder die erforderliche Zivildienstzeit absolviert)
- Führerausweis Kategorie B (Lernfahrausweis beim Einreichen der Bewerbung genügt nicht)
- Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- Sehkraft entspricht den Mindestanforderungen der Kategorie C (mit oder ohne Sehhilfe)
- Tastatur Schreiben (10-Fingersystem spätestens bei Schulbeginn)
- Gute Schwimmer/innen
- Tätowierungen an exponierten Stellen werden individuell beurteilt
- Das Tragen von Augenbrauen-, Zungen- und Lippenpiercings ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet
Ihre Bewerbung

Aufnahmeverfahren für die Polizei-Ausbildung
Aktuell nehmen wir Bewerbungen für den Lehrgang 2025-2 (Start Oktober 2025) entgegen.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an unsere Grundausbildung wenden.
Vorgehen
1. Laden Sie das PDF-Formular Bewerbungsbogen herunter, füllen Sie es vollständig aus, drucken Sie es aus und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angaben. Speichern Sie das Dokument auf Ihrem Computer als PDF.
2. Drucken Sie das PDF-Formular Sehtest aus und lassen Sie es vom Optiker beim Sehtest ausfüllen. Unterschreiben Sie das Formular und speichern Sie es als PDF auf Ihrem Computer. Benötigte Dokumente zur Bewerbung:
- Aktuelles Passfoto (Portraitbild, separat hochladen, Dateiformat: jpg.)
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
Weitere Dokumente:
- Formular Bewerbungsbogen (1.1 MB)
- Aktueller Sehtest (1.6 MB)
- Eidg. Fähigkeitszeugnis mit Berufsschulnoten / Diplom mit Schulnoten / Eidg. Berufsattest mit Berufsschulnoten
- Arbeitszeugnisse
- Aktueller (nicht älter als drei Monate) Strafregisterauszug(Privatauszug) oder via Poststelle erhältlich
- Aktueller (nicht älter als drei Monate) Betreibungsregisterauszug; Bestellformular für Bewerber aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Führerausweis Kat. B
3. Bewerben Sie sich ab sofort mittels untenstehendem Button und füllen Sie alle Felder vollständig aus. Alle benötigten Dokumente zur Bewerbung in einem Schritt mittels Upload-Felder hochladen und den Prozess abschliessen. Sämtliche Dokumente (ausser Portraitbild) müssen im Format .pdf hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung online erfolgen muss und nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.
Aufnahmeverfahren
1. LEISTUNGSTESTS
Die Theorie- und die Sportprüfungen finden jeweils an einem halben Tag statt. Nach bestandener Theorieprüfung wird direkt im Anschluss die Sportprüfung durchgeführt.
Die Theorie- und Sportprüfungen finden an folgenden Daten statt:
- Mittwoch, 16. April 2025, 12.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
- Mittwoch, 23. April 2025, 12.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
- Mittwoch, 14. Mai 2025, 12.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Theorieprüfung
Die Theorieprüfungen finden in Liestal statt. Die Örtlichkeit wird den Teilnehmer*innen rechtzeitig bekanntgegeben.
Der theoretische Bereich beinhaltet:
- kognitiver Leistungstest
- Nacherzählung
Sportprüfung
Die Sportprüfungen finden in der Militärsporthalle in Liestal statt.
Folgende Disziplinen werden überprüft:
- 80 Meter Sprint (4 x 20 Meter hin und zurück)
- Rumpfkraftübung (max. 240 Sekunden)
- Tiger-Liegestütz (max. 90 Sekunden)
- Bankdrücken (max. 60 Sekunden; mit Langhantel, Männer 20 Kg, Frauen 10 Kg)
- Hindernisparcours (Der Hindernisparcours muss sechs Mal bewältigt werden und beinhaltet u.a. Elemente wie «Rolle vorwärts», «Überklettern einer Sprossenwand», «Barren überwinden» und «Kastensprung») Ablauf Hindernisparcours
- Jede Disziplin muss mit einer genügenden Note abgeschlossen werden.
> Notenschlüssel Sportüberprüfung / Übungsbeschreibung - Jede Bewerberin / Jeder Bewerber muss unterschriftlich bestätigen, dass sie/er in der Lage ist, in 11 Minuten 400 Meter zu schwimmen und zudem 20 Meter zu tauchen (Schwimmtest wird an der Aufnahmeprüfung nicht durchgeführt, ist jedoch für die Ausbildung zum Rettungsschwimmer an der IPH relevant). Die Bewerberin / der Bewerber muss zudem eine Selbsteinschätzung über die persönlichen Fähigkeiten beim 12-Minuten-Lauf unterzeichnen. Eine Überprüfung findet vor dem Schulstart statt.
2. INTERVIEW
Bewerberinnen und Bewerber, welche die Theorie- und die Sportprüfung bestanden haben, werden nach Liestal zu einem Interview eingeladen. Mit der Einladung zum Interview erhalten die Bewerberinnen und Bewerber einen Link zu einem Persönlichkeitstest, welcher online durchgeführt und beim Interview besprochen wird. Zum Interview gehört ebenfalls ein Rollenspiel.
3. MEDIZINISCHE ABKLÄRUNG
Zum Auswahlverfahren gehört auch eine medizinische Untersuchung. Die Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend aufgeboten.
4. ENTSCHEIDUNG
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt eine Absage oder eine Zusage für den nächsten oder übernächsten Polizeilehrgang.
Polizei-Ausbildung
Der Lehrgang gliedert sich in der 1. Phase wie folgt:
1 Woche |
1. Modul; Korpsspezifische Ausbildung in Liestal |
12 Wochen |
Basisausbildung IPH Hitzkirch |
1 Woche |
Stage im Korps |
15 Wochen |
Vertiefungsausbildung IPH Hitzkirch |
1 Woche |
2. Modul; Korpsspezifische Ausbildung in Liestal |
4 Wochen |
Praktikum im Korps |
5 Wochen |
Festigungsausbildung IPH Hitzkirch |
1 Woche |
Prüfungen IPH Hitzkirch |
4 Wochen |
3. Modul; Korpsspezifische Ausbildung in Liestal |
Weitere Informationen zur Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH)
Polizei-Ausbildung
Während den Ausbildungsphasen an der Polizeischule in Hitzkirch bleiben die Aspiranten*innen unter der Woche in Hitzkirch und gehen nicht nach Hause (Ausnahmen bei Absprache).
Die erste Phase der Ausbildung findet an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch (IPH) statt. Mit Aspirantinnen und Aspiranten aus insgesamt 11 Kantonen, AG, BL, BS, BE, LU, NW, OW, SZ, SO, UR und ZG werden Sie während 10 Monaten handlungs- und kompetenzorientiert ausgebildet. Sie eignen sich theoretisches Wissen an und festigen es mit praktischen Handlungstrainings.
Am Ende dieser Ausbildungsphase absolvieren Sie als umfassendes Qualifikationsverfahren die Vorprüfung zur Berufsprüfung (V BP).
Die zweite Ausbildungsphase ist stark praxisorientiert und wird im eigenen Korps absolviert. Sie dient zur praktischen Vertiefung der erlernten Handlungskompetenzen. Sie werden insgesamt acht Monate der Sicherheitspolizei, drei Monate der Kriminalpolizei und einen Monat der Verkehrspolizei zugeteilt. Die zweite Phase wird mit der Eidgenössischen Berufsprüfung (EBP) abgeschlossen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der EBP erhalten Sie den eidgenössischen Fachausweis „Polizist/Polizistin“ und werden mit einer traditionellen Beförderungsfeier ins Korps aufgenommen.
Arbeitsbedingungen
Als Arbeitgeber bietet der Kanton Basel-Landschaft seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interessante Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen, marktgerechte Löhne sowie gezielte Personalförderung und –Entwicklung runden das Angebot ab.
Lohn während der Polizei-Ausbildung
Der Monatslohn brutto beträgt während der Polizeischule CHF 4‘828.00* (13 x pro Jahr) exkl. allfälliger Kinder-/Erziehungszulage.
Nach dem Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch werden die Aspiranten/innen zu Anwärter/innen befördert. Der Lohn im zweiten Ausbildungsjahr beträgt je nach Erfahrung und Ausbildung zwischen CHF 5'052.50 und CHF 6'158.80.
Entschädigung während der Polizei-Ausbildung
Mit einer monatlichen Pauschale von CHF 415.00* sind sämtliche Spesen (Reisekosten, Verpflegungskosten etc. während der Polizeischule abgegolten.
Lohn nach Bestehen der Polizei-Ausbildung
Mit der Aufnahme in das Polizeikorps werden die Anwärterinnen und Anwärter im ersten Dienstjahr in das Lohnband 18 mit individueller Berechnung des Erfahrungswertes, gemäss kantonalen Lohnsystem, eingestuft.
Dazu kommen Spesen, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen, Pikettzulagen und allfällige Kinder- und Erziehungszulagen.
Zulagen
Pikettdienst (ausserhalb der Sollarbeitszeit) pro Stunde CHF 2.00*
Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen pro Stunde CHF 10.00*
Familienzulagen
Kinderzulage monatlich bis zum vollendeten 16. Altersjahr pro Kind CHF 200.00*
Ausbildungszulage monatlich ab vollendeten 16. Altersjahr pro Kind CHF 250.00*
und bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Erziehungszulage bei einer Vollzeitbeschäftigung
Erziehungszulage mtl. CHF 456.25* (Gemäss Richtlinien des Kantons)
Arbeitszeit
Die Basis bildet die 42-Stunden-Woche. Die Sollarbeitszeit wird je nach den betrieblichen Erfordernissen nach dem Fixzeitmodell (feste Einsatzpläne) oder dem Gleitzeitmodell (von 06.00 bis 20.00 Uhr) erbracht.
Ferien
Bis zum vollendeten 49. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch 25 Tage; ab dem 50. bis vollendeten 59. Altersjahr 27 Tage und ab dem 60. Altersjahr 30 Tage. Während der Grundausbildung richtet sich der Ferienbezug nach dem Unterricht der Polizeischule IPH Hitzkirch.
Treueprämie
Die Treueprämie wird erstmals nach 10* Dienstjahren und nach jeweils 5* weiteren Jahren ausgerichtet.
Kleiderentschädigung
Die Polizistinnen und Polizisten erhalten eine jährliche Kleiderentschädigung von CHF 500.00*.
Unfallversicherung
Die Arbeitnehmer sind mit einer Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfall abgedeckt.
Krankentaggeldversicherung
Keine Beiträge. Allfällige Lohnfortzahlung wird durch den Arbeitgeber finanziert. Während der Probezeit gelten eingeschränkte Lohnzahlungspflichten bei Krankheit und Unfall sowie verkürzte Kündigungsfristen.
*Stand heute und ohne Gewähr.