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Erneuerung / Ersterhebung AV93

Realisierung AV93 III
Der Kanton Basel-Landschaft hat 1995 den Bundesauftrag AV93 angenommen. Für die Realisierung der AV93 wurden drei Etappen vorgesehen:
- AV93 1. Etappe: kurzfristige Massnahme, provisorische Numerisierung für die Erstellung eines Geoinformationssystems GIS.
- AV93 2. Etappe: mittelfristige Massnahme, bundeskonforme und entzerrungsfreie AV93 im Baugebiet.
- AV93 3. Etappe (AV93 III): langfristige Massnahme, mit dem Ziel, bis 2022 auch ausserhalb dem Baugebiet (80 % der Kantonsfläche) über eine bundeskonforme amtliche Vermessung zu verfügen.
Am 22. Oktober 2015 hat der Landrat mit dem Beschluss 176/2015 den Verpflichtungskredit für AV93 III freigegeben. Mit dem Vollzug der langfristigen Massnahme AV93 erhält unser Kanton Basel-Landschaft flächendeckend die bundeskonforme amtliche Vermessung nach AV93 mit allen Vorzügen für qualitätsgesichertes Grundeigentum. Die in der kurzfristigen Massnahme AV93 1. Etappe entstandenen provisorisch numerisierten Vermessungen genügen den heutigen Anforderungen an Planung und Rechtssicherheit nicht mehr. Die immer noch rechtsgültigen Pläne aus dem vorletzten und letzten Jahrhundert werden ersetzt durch vollständig digitale Daten. Die Liegenschaften werden auf Grundlage von Messungen und alten Aufzeichnungen aufgerechnet und deren Genauigkeit erhöht um den heutigen Anforderungen zu genügen.